Ausbildungsförderung Bewilligung für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte

    Ausbildungsförderung für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte beantragen

    Sie wollen im Ausland studieren oder eine schulische Ausbildung beginnen? Informieren Sie sich hier über die finanzielle Unterstützung.

    Beschreibung

    Mit der Ausbildungsförderung (BAföG) können Sie unabhängig von Ihrer wirtschaftlichen Herkunft eine Schul- bzw. Hochschulausbildung absolvieren. Wenn Sie im Ausland ein Studium, eine schulische Ausbildung oder ein Praktikum absolvieren, können Sie auch BAföG beantragen. Die Förderung des Studiums innerhalb der EU ist bis zum Abschluss möglich. Bei einem Studienaufenthalt außerhalb der EU können Sie grundsätzlich 1 Jahr gefördert werden. In Ausnahmefällen ist die Förderung auch für 2,5 Jahre möglich. Bei der Berechnung werden Ihre Studiengebühren und Reisekosten ebenfalls berücksichtigt.

    Online-Dienst

    BAföG Digital

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    Version

    Technisch erstellt am 08.07.2022 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 28.11.2023 (von: Nonnemann, Kati)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    zuständige Stelle

    Die zuständige Stelle richtet sich danach, in welchem Land Sie die Ausbildung oder das Praktikum absolvieren möchten. 

    Hinweise für Brandenburg: Ausbildungsförderung Bewilligung für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte

    Zuständigkeit

    Auslandsämter für BAföG-Auslandsförderung

    Ansprechpartner

    Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

    Adresse

    Postanschrift

    53001 Bonn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0228 99570

    Fax: 0228 995783601

    E-Mail: bmbf@bmbf.bund.de

    De-Mail: poststelle@bmbf-bund.de-mail.de

    Internet

    Stichwörter

    Bildungsministerium, Bundesbildungsministerium, Bundesforschungsministerium, Forschungsministerium

    Version

    Technisch erstellt am 16.12.2020 (von: Schulze, Ralf)

    Technisch geändert am 16.12.2020 (von: Schulze, Ralf)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Ausbildungsförderung
    • Zusatzblatt für eine Ausbildung im Ausland
    • Nachweis über Ihr Einkommen und Vermögen
    • Nachweis über das Einkommen Ihrer Eltern und Ehegatten/Ehegattin
    • Nachweise über Studiengebühren

    Formulare

    Die erforderlichen Formblätter sind bei den Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich und liegen auch auf den Internetseiten des BMBF ausdruckbar vor.

    Voraussetzungen

    • Sie müssen die allgemeinen Voraussetzungen für BAföG im Inland erfüllen
    • Bei Ausbildungsaufenthalten außerhalb der EU:
      • beträgt die Ausbildungsdauer mindestens 6 Monate oder 1 Semester 
      • bei Praktika und kooperativen Studiengängen mindestens 12 Wochen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Brandenburg: Ausbildungsförderung Bewilligung für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte

    Land Brandenburg:

    Gegen Entscheidungen der zuständigen Behörde sind Widerspruch und Klage im Verwaltungsrechtsweg gegeben.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Brandenburg: Ausbildungsförderung Bewilligung für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte

    Land Brandenburg:

    Stellen Sie den Antrag schriftlich bei der zuständigen Stelle. Dies kann erst einmal formlos erfolgen.

    Für die zur Feststellung des Anspruchs erforderlichen Angaben müssen jedoch bundeseinheitliche Formblätter verwendet werden.

    Fristen

    Sie sollten den Antrag so früh wie möglich stellen.

    Sie müssen den Antrag aber spätestens in dem Monat stellen, in dem Sie Ihren Auslandsaufenthalt beginnen.

    Hinweise für Brandenburg: Ausbildungsförderung Bewilligung für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte

    Land Brandenburg:

    Hinweis:
    Ausbildungsförderung wird frühestens von Beginn des Monats geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, jedoch erst, wenn auch ein Antrag gestellt wurde.

    Wegen der aufwändigeren Antragsbearbeitung bei der Auslandsförderung empfiehlt sich eine Antragstellung mindestens sechs Monate vor dem geplanten Auslandsaufenthalt.

    Kosten

    Keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie wegen der wirtschaftlichen Verhältnisse Ihrer Eltern keine Ausbildungsförderung in Deutschland erhalten sollten, können Sie dennoch einen Antrag auf Auslandsförderung stellen, da hierfür andere Bedarfssätze gelten.

    Weitere Informationen

    Weitere umfassende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundes.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt am 30.06.2020

    Version

    Technisch erstellt am 14.12.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    BaföG, Bundesausbildungsförderung für Auslandsaufenthalte, Auslandsbafög

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)