Einkommensteuer Festsetzung

    Einkommensteuer Festsetzung

    Die Einkommensteuer ist eine Steuer auf das Einkommen der Bürger und Bürgerinnen.

    Beschreibung

    Die Einkommensteuer ist eine Steuer auf das Einkommen der Bürger und Bürgerinnen.  

    Der Einkommensteuer unterliegen die Einkünfte aus

    • Land- und Forstwirtschaft,
    • Gewerbebetrieb,
    • selbstständiger Arbeit,
    • nichtselbstständiger Arbeit,
    • Kapitalvermögen
    • Vermietung und Verpachtung sowie

    sonstige Einkünfte, wie z. B. Einkünfte aus einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften.

    Die festzusetzende Einkommensteuer ergibt sich durch Anwendung des Steuertarifs auf das zu versteuernde Einkommen. Dabei wird durch zahlreiche Regelungen (z. B. Freibeträge, Freigrenzen, Pauschbeträge, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, variabler Steuersatz) Ihre persönliche Leistungsfähigkeit als Steuerpflichtige/r berücksichtigt. Aufwendungen für die private Lebensführung (z. B. Aufwendungen für Ernährung, Kleidung, Wohnung) müssen Sie selber tragen. Diese können nicht steuermindernd geltend gemacht werden.

    Online-Dienst

    Einkommenssteuer

    ID: L100041_109207140

    Beschreibung

    Zugang zum Verfahren ELSTER

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Ansprechpartner

    Finanzamt Oranienburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Grüber-Platz 3

    16515 Oranienburg

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag 08:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 bis 15:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03301 857-0

    Fax: 03301 857-1300

    E-Mail: poststelle.fa-oranienburg@fa.brandenburg.de

    Internet

    Bankverbindung

    Finanzamt Oranienburg

    Empfänger: Finanzamt Oranienburg

    IBAN: DE77 1000 0000 0016 0015 08

    BIC: MARKDEF1100

    Stichwörter

    Finanzen, Steuer

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Im Rahmen der Einkommensteuererklärung besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Vorlage von Belegen. Diese müssen aufbewahrt werden. Im Bedarfsfall fordert das Finanzamt die erforderlichen Unterlagen nach.

    Formulare

    Die Einkommensteuererklärung muss grundsätzlich elektronisch übermittelt werden, wenn Sie Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit erzielen. In anderen Fällen ist eine freiwillige elektronische Übermittlung ratsam. Die elektronische Kommunikation erspart Postwege und Ihre Erklärung wird direkt und sicher an die zuständige Stelle Ihres Finanzamtes übermittelt.Die Einkommensteuererklärung kann kostenfrei über das ELSTER -Online-Portal der Finanzverwaltung erstellt und übermittelt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit die von vielen kommerziellen Anbietern angebotene Steuersoftware zu verwenden.  Ansonsten erhalten Sie die zur Erstellung der Einkommensteuererklärung notwendigen Formulare in allen Finanzämtern zu den jeweiligen Sprechzeiten oder über das Formularcenter des Bundesministerium der Finanzen https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Formulare/formulare.html

    Voraussetzungen

    • Sie sind verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben,
    • Sie beantragen die Veranlagung zur Einkommensteuer oder
    • Sie wurden von Ihrem Finanzamt aufgefordert, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die von Ihnen im Finanzamt eingereichte Einkommensteuererklärung wird überprüft. Nach abschließender Bearbeitung erhalten Sie einen Einkommensteuerbescheid.

    Fristen

    Wer verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, muss diese bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt einreichen.

    Lassen Sie sich von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein helfen, verlängert sich die Abgabefrist auf den letzten Februartag des übernächsten Jahres.

    Bearbeitungsdauer

    Die für die Bearbeitung der Einkommensteuer notwendigen Informationen (wie z.B. die Lohnbescheinigung, Entgeltersatzbescheinigungen) liegen der Finanzverwaltung regelmäßig ab Mitte März des Folgejahres vor. Demnach können die Finanzämter ab diesem Zeitpunkt mit der Bearbeitung der Steuererklärungen starten. Die Steuererklärungen werden nach der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg am 27.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2022

    Stichwörter

    Einkommensteuertarif, Einkommensteuerbescheid, Einkommensteuer, Einkommensteuererklärung, Elster, elektronische Steuererklärung, Finanzamt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English