Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zur Anerkennung der Berufsqualifikation während einer Beschäftigung

    Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zur Anerkennung der Berufsqualifikation während einer Beschäftigung

    Sie können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, um Ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation mit einer Beschäftigung in Deutschland anerkennen zu lassen.

    Beschreibung

    Haben Sie vor, Ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation oder Ihren ausländischen Hochschulabschluss in Deutschland anerkennen zu lassen? Dann können Sie sich in Deutschland qualifizieren, um Ihre fehlenden theoretischen und praktischen Kenntnisse zu erwerben. Diese Qualifizierung ist auch im Zuge einer Beschäftigung in Deutschland möglich.

    Sie können eine Aufenthaltserlaubnis für die Zeit der Qualifizierung im Rahmen einer Beschäftigung erhalten, wenn sie sich dazu verpflichten, den Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit oder die Erteilung der Berufsausübungserlaubnis zu stellen. Sie müssen das Anerkennungsverfahren in Deutschland aktiv mitgestalten und ein konkretes Arbeitsangebot oder einen Arbeitsvertrag vorweisen.

    Die Bundesagentur für Arbeit muss Ihrer Beschäftigung zustimmen. Im Rahmen der Zustimmung prüft sie unter anderem, ob die Beschäftigung nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen erfolgt als die Beschäftigung vergleichbarer inländischer Beschäftigter. Sie prüft,

    • ob in einem nicht-reglementierten Beruf eine qualifizierte Beschäftigung erforderlich ist oder
    • ob in einem reglementierten Beruf eine Berufsausübungserlaubnis erforderlich ist und hier eine nicht-qualifizierte Beschäftigung ausgeübt werden soll.

    Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) muss Ihnen bestätigen, dass Sie über eine der folgenden ausländischen Berufsqualifikationen verfügen:

    • mindestens zwei-jährige Ausbildung oder
    • Hochschulabschluss, der in dem jeweiligen Staat anerkannt ist

    Die Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation während einer Beschäftigung ist befristet. Sie wird für die Dauer der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA), höchstens jedoch für ein Jahr erteilt.

    Online-Dienst

    Online-Anträge der Ausländerbehörde des Landkreises Oberhavel

    ID: L100041_118776406

    Beschreibung

    Diese Verwaltungsdienstleistungen können Sie nun auch online beantragen. Wählen Sie den für Ihr Anliegen passenden Online-Dienst aus. Sollte der passende Dienst nicht verfügbar sein, nutzen Sie das individuelle Beratungsangebot der Ausländerbehörde.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständig im Land  Brandenburg ist die Ausländerbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt

    Zuständigkeit

    Zuständig im Land  Brandenburg ist die Ausländerbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt

    Ansprechpartner

    Landkreis Oberhavel - Servicepunkt Migration

    Adresse

    Hausanschrift

    Mittelstraße 16

    16515 Oranienburg

    Öffnungszeiten

    Montag 09.00 - 12.00 Uhr Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr Freitag geschlossen

    Kontakt

    Fax: 03301 601-450

    Telefon Festnetz: 03301 601-3400

    E-Mail: Auslaenderbehoerde@oberhavel.de

    Kontaktperson

    Internet

    Stichwörter

    Ausländer, Ausländerbehörde, Ausländerrecht

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Zuständig im Land  Brandenburg ist die Ausländerbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt

    Fristen

    Antragsfrist: 8 Wochen (Sie sollten die Aufenthaltserlaubnis spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums beantragen.)

    Widerspruchsfrist: 1 Monat

    Kosten

    Erteilung Aufenthaltserlaubnis: 100,00 EUR

    Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) am 29.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Stichwörter

    Zustimmung, Anerkennungsverfahren, Einwanderung, Einreise, Beschäftigung, Ausländische Berufsqualifikationen, Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, Arbeitsplatzangebot, Aufenthaltserlaubnis, Anerkennungspartnerschaft, Sprachkenntnisse, Bundesagentur für Arbeit, Hinreichende deutsche Sprachkenntnisse

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English