Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Verlängerung zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums

    Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Verlängerung zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums

    Sie können Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums vor Ablauf ihrer Geltungsdauer verlängern lassen , wenn Sie hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllen

    Beschreibung

    Die Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Die Aufenthaltserlaubnis wird für die Dauer des verpflichtenden Studienabschnitts oder des Austauschprogramms verlängert, der/das in Deutschland durchgeführt wird.

    Für die Verlängerung der Ihrer Aufenthaltserlaubnis gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung. Insbesondere soll Ihr Lebensunterhalt für die Dauer des Studiums in Deutschland gesichert sein.

    Die Aufenthaltserlaubnis kann in der Regel nicht verlängert werden, wenn dies bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bereits ausgeschlossen wurde.

    Online-Dienst

    Aufenthaltsrecht

    ID: L100041_109177089

    Beschreibung

    Für den Landkreis Elbe-Elster stehen in der Ausländerbehörde seit dem 01. Januar 2023 folgende Onlinedienste zur Verfügung: * Aufenthaltstitel für die Ausbildung * Aufenthaltstitel für die Erwerbstätigkeit * Aufenthaltstiel für den Familiennachzug * Aufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine * Änderungen aufenthaltsrechtlicher Nebenbestimmungen * Niederlassungserlaubnis

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 04.08.2021 (von: Webservice, ikiss)

    Technisch geändert am 03.06.2024 (von: David, Benjamin)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    zuständige Stelle

    Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde

    Zuständig im Land Brandenburg ist die Ausländerbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt.

    Hinweise für Brandenburg: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Verlängerung zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums

    Zuständig im Land Brandenburg ist die Ausländerbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt.

    Zuständigkeit

    Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde

    Zuständig im Land Brandenburg ist die Ausländerbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt.

    Hinweise für Brandenburg: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Verlängerung zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums

    Zuständig im Land Brandenburg ist die Ausländerbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Landkreis Elbe-Elster - Ordnungsamt - Ausländerbehörde

    Aktuelles

    Ausländerbehörde

    Beschreibung

    Die Mitarbeiter sind Ansprechpartner für die im Landkreis Elbe-Elster lebenden ausländischen Staatsangehörigen, aber auch für deutsche Staatsangehörige, die die Einreise eines ausländischen Staatsangehörigen in die Bundesrepublik Deutschland aus Anlass eines Besuches oder zur Familienzusammenführung wünschen.

    Aufgaben

    • Erteilung von Aufenthaltstiteln
    • Visumangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Lanfter 5

    04916 Herzberg (Elster)

    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 und 13 bis 17 Uhr

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3535 46-4480(Ausländerbehörde)

    E-Mail: ordnungsamt@lkee.de

    E-Mail: auslaenderbehoerde@lkee.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Elbe-Elster

    Empfänger: Landkreis Elbe-Elster

    IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14

    BIC: WELADED1EES

    Version

    Technisch erstellt am 06.12.2018 (von: Granzow, René)

    Technisch geändert am 03.06.2024 (von: David, Benjamin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    • Pass oder Passersatz
    • Aktuelles biometrisches Foto
    • Bestehender Aufenthaltstitel
    • Nachweise zum Lebensunterhalt (z.B. Sperrkonto bei einer deutschen Bank, Stipendienbescheinigung oder Verpflichtungserklärung)
    • Nachweis über Studium in Deutschland
    • Nachweis über Ihre Krankenversicherung
    • Mietvertrag

    Formulare

    • Formulare: behördenspezifische Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, ggf. werden diese auch online angeboten.
    • Onlineverfahren vereinzelt möglich

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz sowie die gültige Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums nach § 16b Absatz 7 Aufenthaltsgesetz.
    • Die Geltungsdauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis wird in naher Zukunft ablaufen.
    • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
    • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
    • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert.
    • Sie können einen Studienplatz nachweisen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen.

    • Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.
    • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Vorsprachetermin.
    • Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese bitte zum Termin mit). Für die Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
    • Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Online-Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Gesprächstermin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese bitte zum Termin mit) und Ihre Fingerabdrücke für die Ausstellung der eAT- Karte genommen.
    • Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der eAT- Karte.
    • Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie eAT- Karte bei der Ausländerbehörde abholen.
    • Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde

    Fristen

    • Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis
    • Widerspruchsfrist: 1 Monat

    Bearbeitungsdauer

    etwa sechs bis acht Wochen

    Kosten

    • Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums für international Schutzberechtigte
    • für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten: EUR 96
    • für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten: EUR 93
    • Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.

    Weitere Informationen

    • Kostenlose Beratung zu den Themen Einreise, Aufenthalt und Beruf erhalten Sie auch bei der „Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland“ vom Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland.
      Telefon: 030 1815-1111
      Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr
      Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland
      https://www.make-it-in-germany.com/de/ueber-das-portal/kontakt/hotline/

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 01.09.2020

    Version

    Technisch erstellt am 02.09.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 25.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Bildungseinrichtung, Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Studium, Aufenthaltstitel, Internationale Schutzberechtigte, Aufenthaltserlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)