Gaststättengewerbe Anzeige

    Gaststättengewerbe Anzeige

    Wer eine Gaststätte betreiben will, muss dies der dafür zuständigen Behörde vier Wochen vor Beginn des Betriebes schriftlich anzeigen.

    Beschreibung

    Wer eine Gaststätte betreiben will, muss dies der dafür zuständigen Behörde vier Wochen vor Beginn des Betriebes schriftlich anzeigen.
    Außerdem hat er eine Gewerbeanzeige vorzunehmen.

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die örtlichen Ordnungsbehörden, § 1 Brandenburgische Gaststättengesetzzuständigkeitsverordnung (BbgGastGZV)

    Ansprechpartner

    Gemeinde Uckerland - Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 35

    17337 Uckerland

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 11:30 Uhr Di. 08:30 - 11:30 Uhr und 12:30 - 17:30 Uhr Do. 08:30 - 11:30 Uhr und 12:30 - 15:00 Uhr Fr. 08:30 - 11:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039745 86116

    E-Mail: gewerbe@uckerland.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Lastschrift, Girocard, SEPA-Überweisung, Bargeldlose Zahlung, Bargeldzahlung

    Bankverbindung

    Gemeinde Uckerland

    Empfänger: Gemeinde Uckerland

    IBAN: DE63 1203 0000 1020 5535 56

    Gemeinde Uckerland

    Empfänger: Gemeinde Uckerland

    IBAN: DE71 1705 6060 3424 0084 00

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    In der Anzeige sind Name, Vorname und Anschrift des Betreibers, Ort und Zeit des Betriebsbeginns, die Art der zum Verkauf vorgesehenen Getränke und Speisen und die Betriebsart anzugeben. Zudem ist anzugeben, ob beabsichtigt ist, alkoholischer Getränke anzubieten.

    Sollten alkoholische Getränke ausgeschenkt werden, sind weitere Unterlagen vorzulegen.

    • Nachweis über beantragtes Führungszeugnis
    • Nachweis über beantragte Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde
    • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Vier Wochen vor Beginn des Betriebes ist dies der zuständigen Behörde schriftlich anzeigen.

    Kosten

    - bei Anzeige durch eine natürliche Person: nach Zeitaufwand, mindestens 30,00 €

    - bei Anzeige durch eine juristische Person mit einem gesetzlichen Vertreter: nach Zeitaufwand, mindestens 55,00 €; für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter erhöht sich die Gebühr nach Zeitaufwand, mindestens um 15,00 €

    - beim Ausschank alkoholischer Getränke erhöht sich die Gebühr für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreter um 10,00 €

    (Tarifstellen 2.1.1.1.1 bis 2.1.1.1.3 der Anlage zur Gebührenordnung des MWAE)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Anzeigepflicht gilt entsprechend für den Betrieb von Zweigniederlassungen, einer unselbständigen Zweigstelle, die Verlegung der Betriebsstätte, die Erweiterung des Angebotes und die Aufgabe des Betriebes. Änderungen gegenüber der erstatteten Anzeige sind der zuständigen Behörde unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie am 12.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 20.10.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de