Schwerbehindertenausweis Ausstellung
Einen Schwerbehindertenausweis können Sie beim Landesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg (LASV) beantragen.
Beschreibung
Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. Voraussetzung für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises ist die Feststellung einer Behinderung. Der Feststellungsbescheid enthält
- die einzelnen Behinderungen,
- den Grad der Behinderung (GdB) und
- ggf. weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen).
Beträgt der festgestellte GdB 50 oder mehr, wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Der Schwerbehindertenausweis gibt den GdB und weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) an.
Abhängig von GdB und Merkzeichen können bestimmte Rechte und Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden, wie:
- besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz
- Anspruch auf Zusatzurlaub
- vorzeitiger Bezug von Altersrente
- Vergünstigungen bei der Einkommensbesteuerung
- vergünstigte oder unentgeltliche Beförderung mit Bus und Bahn
- Inanspruchnahmen von Parkerleichterung
- Gewährung von Blindengeld
- Freibetrag bei der Gewährung von Wohngeld
- Rundfunkbeitragsermäßigung
- Kraftfahrzeugsteuerbefreiung bzw. -ermäßigung
Die Merkzeichen haben folgende Bedeutung:
- B - Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
- G - Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
- aG - außergewöhnliche Gehbehinderung
- H - Hilflos im Sinne des Einkommensteuergesetzes
- RF - Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
- Bl – Blind
- Gl – Gehörlos
- TBl - Taubblind
- Kl. - Berechtigt zur Nutzung der 1. Klasse in Eisenbahnen mit Fahrkarten für die 2. Klasse oder innerhalb des persönlichen Streckenverzeichnisses (nur bei Versorgungsempfängern nach Bundesversorgungsgesetz oder Bundesentschädigungsgesetz)
Der Ausweis hat die Farben grün bzw. grün-orange. Ab einem Alter von 10 Jahren benötigen Sie ein Lichtbild in Passbild-Größe.
Online-Dienst
Schwerbehindertenausweis beantragen
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Landesamt für Soziales und Versorgung
Zuständigkeit
Landesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg (LASV)
Bürgerbüros:
Standort Cottbus:
Lipezker Straße 45, Haus 6
03048 Cottbus
Standort Frankfurt (Oder):
Robert-Havemann-Str. 4
15236 Frankfurt (Oder)
Standort Potsdam:
Zeppelinstraße 48
14471 Potsdam
Erreichbarkeit Bürgerbüros:
Mo. 09:00 – 12:00 Uhr
Di. 09:00 – 18:00 Uhr
Do. 09:00 – 16:00 Uhr
Erreichbarkeit Servicetelefon:
Tel.: 0355 2893-800
Mo. 08:00 – 16:00 Uhr
Di. 08:00 – 18:00 Uhr
Mi. 08:00 – 13:00 Uhr
Do. 08:00 – 16:00 Uhr
Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Fahrstuhl: ja
Rollstuhlgerecht: ja
Aufzug vorhanden: ja
Ansprechpartner
Landesamt für Soziales und Versorgung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Unsere Besucherzeiten sind: Montag:09:00 – 12:00 Uhr Dienstag:09:00 – 18:00 Uhr Donnerstag:09:00 – 16:00 Uhr Erreichbarkeit Servicetelefon: Montag und Donnerstag: 08:00 – 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 – 18:00 Uhr Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Kontakt
Stichwörter
LASV, Soziales, Versorgung
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LASV
Landesamt für Soziales und Versorgung - Standort Potsdam
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Öffnungszeiten
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Stichwörter
LASV, Soziales, Versorgung
Öffentliche Sicherheit u. Ordnung / Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 4
Gebühren: nein
Parkplatz:
Anzahl: 51
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Der Aufzug befindet sich im Servicecenter.
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Visa Karte, giropay, Paypal, SEPA-Lastschrift
Bankverbindung
Stadt Guben
Empfänger: Stadt Guben
IBAN: DE74 1805 0000 3502 0007 69
BIC: WELADED1CBN
Bankinstitut: Sparkasse Spree-Neiße
Stichwörter
Ordnung, Ordnungsamt, Ordnungsangelegenheiten, Ordnungsbehörde, Ordnungsrecht, Umwelt, Umweltschutz
erforderliche Unterlagen
- unterschriebene Einverständniserklärung (bei Online-Antrag diese per Post nachsenden)
- für Nicht-EU-Bürger: gültiger Aufenthaltstitel (in Kopie)
- gegebenenfalls Vollmacht/Betreuerausweis (in Kopie)
- ärztliche Unterlagen neueren Datums (in Kopie), soweit vorhanden
Das LASV kann bei Bedarf weitere Unterlagen von Ihnen oder von den angegebenen Ärzten und Institutionen anfordern.
Formulare
Voraussetzungen
Grad der Behinderung von mindestens 50
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen zunächst die Feststellung der Behinderung beantragen. Die Feststellung der Behinderung und einen Schwerbehindertenausweis beantragen Sie online oder schriftlich mit dem bereitstehenden Formular:
Online
- Besuchen Sie auf der Internetseite des LASV das Portal „Online-Dienste“.
- Unter dem Button „Schwerbehindertenrecht“ können Sie das Programm „Starten“.
- Sie werden vom Programm informiert und geleitet. Füllen Sie die Felder entsprechend aus.
- Den ausgefüllten Antrag übermitteln Sie online über die Schaltfläche „Einreichen“.
- Drucken Sie die Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung aus und unterschreiben Sie diese.
- Reichen Sie diese Unterlagen beim LASV ein.
- Per Post erhalten Sie dann einen Feststellungsbescheid und bei Feststellung eines GdB von 50 oder mehr einen Schwerbehindertenausweis.
Schriftlich
- Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
- Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen beim LASV ein.
Per Post erhalten Sie dann einen Feststellungsbescheid und bei Feststellung eines GdB von 50 oder mehr einen Schwerbehindertenausweis.
Fristen
Die Gültigkeitsdauer des Ausweises ist individuell unterschiedlich.
Bearbeitungsdauer
abhängig vom Einzelfall, die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt 3 Monate
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Der Grad der Behinderung wird als auf 10 gerundete Zahl im Bereich bis 100 angegeben.
Wenn Sie nachweisen müssen, dass Sie schwerbehindert sind, so reicht es aus, wenn Sie Ihren Schwerbehindertenausweis vorlegen. Die Vorlage des Feststellungsbescheides kann nicht verlangt werden.
Weitere Informationen
- Hinweise zum Antrag
- Flyer zum Online-Antrag
- Flyer: Merkzeichen
- Flyer: Merkzeichen und Nachteilsausgleiche
- Merkblatt: Leistungen und Hilfen für schwerbehinderte Menschen
- Merkblatt: Leistungen und Hilfen für schwerbehinderte Menschen in leichter Sprache
- Information zum Datenschutz
- Informationen zum neuen Schwerbehindertenausweis in Gebärdensprache
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz am 31.08.2020
Stichwörter
Schwerbehinderung, Parkausweis, Ausweis (behinderte Menschen), Behinderung, Behindertenausweis, Menschen mit Behinderung, Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung (GEZ), Merkzeichen, Schwerbehindertenfeststellungsverfahren , SB-Ausweis, Parkerleichterung, Ausweis über die Eigenschaft als behinderter Mensch