Schwerbehindertenausweis Ausstellung

    Schwerbehindertenausweis Ausstellung

    Einen Schwerbehindertenausweis können Sie beim Landesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg (LASV) beantragen.

    Beschreibung

    Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. Voraussetzung für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises ist die Feststellung einer Behinderung. Der Feststellungsbescheid enthält

    • die einzelnen Behinderungen,
    • den Grad der Behinderung (GdB) und
    • ggf. weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen).

    Beträgt der festgestellte GdB 50 oder mehr, wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Der Schwerbehindertenausweis gibt den GdB und weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) an.

    Abhängig von GdB und Merkzeichen können bestimmte Rechte und Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden, wie:

    • besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz
    • Anspruch auf Zusatzurlaub
    • vorzeitiger Bezug von Altersrente
    • Vergünstigungen bei der Einkommensbesteuerung
    • vergünstigte oder unentgeltliche Beförderung mit Bus und Bahn
    • Inanspruchnahmen von Parkerleichterung
    • Gewährung von Blindengeld
    • Freibetrag bei der Gewährung von Wohngeld
    • Rundfunkbeitragsermäßigung
    • Kraftfahrzeugsteuerbefreiung bzw. -ermäßigung

    Die Merkzeichen haben folgende Bedeutung:

    • B - Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
    • G - Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
    • aG - außergewöhnliche Gehbehinderung
    • H - Hilflos im Sinne des Einkommensteuergesetzes
    • RF - Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
    • BL – Blind
    • GL – Gehörlos
    • TBL - Taubblind
    • Kl. - Berechtigt zur Nutzung der 1. Klasse in Eisenbahnen mit Fahrkarten für die 2. Klasse oder innerhalb des persönlichen Streckenverzeichnisses (nur bei Versorgungsempfängern nach Bundesversorgungsgesetz oder Bundesentschädigungsgesetz)

    Der Ausweis hat die Farben grün bzw. grün-orange. Ab einem Alter von 10 Jahren benötigen Sie ein Lichtbild in Passbild-Größe.

    Online-Dienst

    Schwerbehindertenausweis beantragen

    ID: L100041_108467296

    Beschreibung

    Hier können Sie im Onlineverfahren des Landesamtes für Soziales und Versorgung eine Ausstellung oder Verlängerung des Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 18.08.2020

    Technisch geändert am 26.03.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    zuständige Stelle

    Landesamt für Soziales und Versorgung

    Zuständigkeit

    Landesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg (LASV)

    Bürgerbüros:

    Standort Cottbus:

    Lipezker Straße 45, Haus 6

    03048 Cottbus

    Standort Frankfurt (Oder):

    Robert-Havemann-Str. 4

    15236 Frankfurt (Oder)

    Standort Potsdam:

    Zeppelinstraße 48

    14471 Potsdam

    Erreichbarkeit Servicetelefon:

    Tel.: 0355 2893-800

    Mo. 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr

    Di. 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

    Do. 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15.00 Uhr

    Fr. 08:00 – 12:00 Uhr

    Fahrstuhl: ja

    Rollstuhlgerecht: ja

    Aufzug vorhanden: ja

    Ansprechpartner

    Landesamt für Soziales und Versorgung

    Adresse

    Hausanschrift

    Lipezker Str. 45

    03048 Cottbus/Chóśebuz

    Haus 5

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Unsere Besucherzeiten sind: Montag: 09:00 – 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 – 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 – 16:00 Uhr Erreichbarkeit Servicetelefon: Montag: 08.00 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr Dienstag: 08.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr Donnerstag: 08.00 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr ; Unsere Besucherzeiten sind: Montag: 09:00 – 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 – 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 – 16:00 Uhr Erreichbarkeit Servicetelefon: Montag: 08.00 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr Dienstag: 08.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr Donnerstag: 08.00 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 355 2893800

    Fax: +49 331 275484548

    E-Mail: service@lasv.brandenburg.de

    Internet

    Stichwörter

    LASV, Soziales, Versorgung

    Version

    Technisch erstellt am 30.10.2018

    Technisch geändert am 13.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    Landesamt für Soziales und Versorgung - Standort Frankfurt (Oder)

    Adresse

    Hausanschrift

    Robert-Havemann-Straße 4

    15236 Frankfurt (Oder)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Unsere Besucherzeiten sind: Montag: 09:00 – 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 – 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 – 16:00 Uhr Erreichbarkeit Servicetelefon: Montag: 08.00 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr Dienstag: 08.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr Donnerstag: 08.00 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr ; Unsere Besucherzeiten sind: Montag: 09:00 – 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 – 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 – 16:00 Uhr Erreichbarkeit Servicetelefon: Montag: 08.00 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr Dienstag: 08.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr Donnerstag: 08.00 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr

    Stichwörter

    LASV

    Version

    Technisch erstellt am 23.01.2019

    Technisch geändert am 14.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    Landesamt für Soziales und Versorgung - Standort Potsdam

    Adresse

    Hausanschrift

    Zeppelinstraße 48

    14471 Potsdam

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Unsere Besucherzeiten sind: Montag: 09:00 – 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 – 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 – 16:00 Uhr Erreichbarkeit Servicetelefon: Montag: 08.00 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr Dienstag: 08.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr Donnerstag: 08.00 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr ; Unsere Besucherzeiten sind: Montag: 09:00 – 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 – 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 – 16:00 Uhr Erreichbarkeit Servicetelefon: Montag: 08.00 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr Dienstag: 08.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr Donnerstag: 08.00 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr

    Stichwörter

    LASV, Soziales, Versorgung

    Version

    Technisch erstellt am 23.01.2019

    Technisch geändert am 14.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    erforderliche Unterlagen

    • Bescheid mit Feststellung eines GdB von mindestens 50
    • Passbild

    Formulare

    Voraussetzungen

    Grad der Behinderung von mindestens 50

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Haben Sie einen Antrag auf Feststellung eines Grades der Behinderung gestellt und haben Sie einen Bescheid mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 erhalten, beantragen Sie formlos die Ausstellung eines Ausweises und übersenden Sie unter Angabe des Geschäftszeichens ein Passfoto.

    Fristen

    Die Gültigkeitsdauer des Ausweises ist individuell unterschiedlich.

    Bearbeitungsdauer

    abhängig vom Einzelfall, die durchschnittliche Bearbeitungszeit für die Antragsbearbeitung beträgt 3 Monate

    Bei Vorlage des Passbildes und des Bescheides mit einem GdB von mindestens 50 dauert die Ausstellung des Ausweises nur wenige Tage.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Grad der Behinderung wird als auf 10 gerundete Zahl im Bereich bis 100 angegeben.

    Wenn Sie nachweisen müssen, dass Sie schwerbehindert sind, so reicht es aus, wenn Sie Ihren Schwerbehindertenausweis vorlegen. Die Vorlage des Feststellungsbescheides kann nicht verlangt werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg am 24.03.2025

    Version

    Technisch erstellt am 18.08.2020

    Technisch geändert am 27.03.2025

    Stichwörter

    Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung (GEZ), Behinderung, Schwerbehinderung, Ausweis (behinderte Menschen), SB-Ausweis, Behindertenausweis, Schwerbehindertenfeststellungsverfahren , Parkerleichterung, Merkzeichen, Menschen mit Behinderung, Ausweis über die Eigenschaft als behinderter Mensch, Parkausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021

    Technisch geändert am 05.11.2020