Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz Gewährung für Ersatz nicht gedeckter Betriebsausgaben

    Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz für nicht gedeckte Betriebskosten beantragen

    Sie mussten Ihren Betrieb oder Ihre Praxis aufgrund eines Tätigkeitsverbots oder einer Quarantäne schließen? Hier erhalten Sie Informationen, wie die Erstattung der weiterlaufenden nicht gedeckten Betriebskosten erfolgt.

    Beschreibung

    Bei einem Tätigkeitsverbot oder einer Quarantäne haben Sie  als Selbstständiger oder Selbstständige  neben dem Anspruch auf Entschädigung des Verdienstausfalls auch einen Anspruch auf Ersatz der weiterlaufenden nicht gedeckten Betriebsausgaben, wie z.B.  Mieten oder Kredite.

    Das gilt nur für Betriebskosten, die nicht vermieden werden können.

    Zudem müssen Sie die Betriebskosten so gering wie möglich halten.

    Die Erstattung erfolgt in angemessenem Umfang. 

    Hierbei handelt es sich um eine sogenannte „Kann-Leistung“. Das heißt die Behörde hat einen Spielraum zur Beurteilung, ob ein Anspruch besteht und wie hoch dieser ist.

    Online-Dienst

    Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz

    ID: L100041_108459803

    Beschreibung

    Hier können Sie Anträge auf Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz stelen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

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    Version

    Technisch erstellt am 07.08.2020 (von: Schulze, Ralf)

    Technisch geändert am 07.08.2020 (von: Schulze, Ralf)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    zuständige Stelle

    Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)

     

    Ansprechpartner

    Landesamt für Soziales und Versorgung

    Adresse

    Hausanschrift

    Lipezker Str. 45

    03048 Cottbus/Chóśebuz

    Haus 5

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Unsere Besucherzeiten sind: Montag:09:00 – 12:00 Uhr Dienstag:09:00 – 18:00 Uhr Donnerstag:09:00 – 16:00 Uhr Erreichbarkeit Servicetelefon: Montag und Donnerstag: 08:00 – 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 – 18:00 Uhr Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 355 28930

    Fax: +49 331 275484548

    E-Mail: post@lasv.brandenburg.de

    Stichwörter

    LASV, Soziales, Versorgung

    Version

    Technisch erstellt am 30.10.2018 (von: Nonnemann)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Nonnemann, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Landesamt für Soziales und Versorgung - Standort Frankfurt (Oder)

    Adresse

    Hausanschrift

    Robert-Havemann-Straße 4

    15236 Frankfurt (Oder)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Unsere Besucherzeiten sind: Montag:09:00 – 12:00 Uhr Dienstag:09:00 – 18:00 Uhr Donnerstag:09:00 – 16:00 Uhr Erreichbarkeit Servicetelefon: Montag und Donnerstag: 08:00 – 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 – 18:00 Uhr Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

    Stichwörter

    LASV

    Version

    Technisch erstellt am 23.01.2019 (von: Schulze, Ralf)

    Technisch geändert am 31.05.2024 (von: Nonnemann, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Landesamt für Soziales und Versorgung - Standort Potsdam

    Adresse

    Hausanschrift

    Zeppelinstraße 48

    14471 Potsdam

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Unsere Besucherzeiten sind: Montag:09:00 – 12:00 Uhr Dienstag:09:00 – 18:00 Uhr Donnerstag:09:00 – 16:00 Uhr Erreichbarkeit Servicetelefon: Montag und Donnerstag: 08:00 – 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 – 18:00 Uhr Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

    Stichwörter

    LASV, Soziales, Versorgung

    Version

    Technisch erstellt am 23.01.2019 (von: Schulze, Ralf)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Nonnemann, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Nachweis der laufenden nicht gedeckten Betriebskosten
    • Zahlungsnachweise
    • Bescheid über das Tätigkeitsverbot und dessen Aufhebung

    Formulare

    Hinweise für Brandenburg: Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz Gewährung für Ersatz nicht gedeckter Betriebsausgaben

    Land Brandenburg:

    Antragstellung formlos beim LASV unter der E-Mail-Adresse:

    IFSG-Entschaedigung@LASV.Brandenburg.de

    Voraussetzungen

    Bei Quarantäne oder Tätigkeitsverbot haben Sie Anspruch auf Entschädigung der weiterlaufenden nicht gedeckten Betriebsausgaben, wenn

    • Sie selbstständig sind
    • Ihr Betrieb oder Ihre Praxis während des Tätigkeitsverbots oder der Quarantäne ruht und 
    • Sie Anspruch auf Entschädigung Ihres Verdienstausfalls haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Hinweise für Brandenburg: Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz Gewährung für Ersatz nicht gedeckter Betriebsausgaben

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt am 16.04.2020

    Version

    Technisch erstellt am 29.07.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Betriebskosten während Verdienstausfallzeiten, Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)