Unterbrechung des Studiums Beurlaubung

    Unterbrechung des Studiums Beurlaubung

    Studierende, die aus wichtigen Gründen an einem ordnungsgemäßen Studium verhindert sind, können für eine begrenzte Zeit beurlaubt werden.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus privaten, gesundheitlichen, finanziellen oder sonstigen Gründen Ihr Studium unterbrechen möchten, muss dies von Ihrer Hochschule genehmigt werden.

    Sie bleiben während dieser Zeit an Ihrer Hochschule eingeschrieben.

    Beurlaubten soll ermöglicht werden, an der Hochschule, von der die Beurlaubung ausgesprochen wurde, Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen. Der Antrag auf ein Urlaubssemester ist in der Regel am Semesteranfang zu stellen. Bei Krankheit oder anderen schwerwiegenden Gründen kann dies auch im laufenden Semester erfolgen, spätestens jedoch bis zum Ende der Vorlesungszeit.

    Im ersten Fachsemester wird in der Regel nicht beurlaubt.

    Eine rückwirkende Beurlaubung für bereits abgelaufene Semester ist nicht möglich.

    Online-Dienst

    Beurlaubung vom Studium - FH Potsdam

    ID: L100041_113095377

    Beschreibung

    Wenn Sie aus wichtigem Grund keine Lehrveranstaltungen besuchen können, kann die Beurlaubung vom Studium beantragt werden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 16.08.2023 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 16.08.2023 (von: Nonnemann, Kati)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    zuständige Stelle

    die jeweilige Hochschule

    Ansprechpartner

    Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz der Deutschen Einheit 1

    03046 Cottbus/Chóśebuz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 355 69-0

    Fax: +49 355 692-156

    E-Mail: studium@b-tu.de

    Version

    Technisch erstellt am 06.07.2020 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 08.11.2022 (von: Schulze, Ralf)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Scharrnstraße 59

    15230 Frankfurt (Oder)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 335 5534-0

    Fax: +49 335 5534-4305

    E-Mail: presse@europa-uni.de

    Stichwörter

    Uni, Universität

    Version

    Technisch erstellt am 06.07.2020 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 22.08.2023 (von: Nonnemann, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

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    Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde

    Adresse

    Hausanschrift

    Schicklerstraße 5

    16225 Eberswalde

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3334 657-0

    E-Mail: presse@hnee.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 06.07.2020 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 07.11.2023 (von: Gehricke, Vivien)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

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    Technische Hochschule Wildau

    Adresse

    Hausanschrift

    Hochschulring 1

    15745 Wildau

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3375 508-300

    E-Mail: hochschulkommunikation@th-wildau.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 06.07.2020 (von: Nonnemann, Kati)

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

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    Filmuniversität Babelsberg Konrad Wolf

    Adresse

    Hausanschrift

    Marlene Dietrich Allee 11

    14482 Potsdam

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 331 6202-0

    Fax: +49 331 6202-199

    E-Mail: info@filmuniversitaet.de

    Internet

    Version

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

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    Universität Potsdam

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Neuen Palais 10

    14469 Potsdam

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 331 977-0

    Fax: +49 331 972-163

    E-Mail: buero.praesident@uni-potsdam.de(Präsident Prof. Oliver Günther, Ph.D.)

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 06.07.2020 (von: Nonnemann, Kati)

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Fachhochschule Potsdam

    Adresse

    Hausanschrift

    Kiepenheuerallee 5

    14469 Potsdam

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 331 580-00

    Fax: +49 331 580-1009

    E-Mail: presse@fh-potsdam.de

    Internet

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Technische Hochschule Brandenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Magdeburger Straße 50

    14770 Brandenburg an der Havel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3381 355-0

    Fax: +49 3381 355-199

    E-Mail: info@th-brandenburg.de

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    Technisch erstellt am 06.07.2020 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 07.11.2023 (von: Gehricke, Vivien)

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    Deutsch

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    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    Ihrem Antrag müssen Sie gegebenenfalls entsprechende Nachweise für den Grund der Unterbrechung beilegen. Dies können beispielsweise sein:

    • Praktikumsvertrag
    • Zulassung zum Auslandsstudium
    • ärztliche Bescheinigung über eine absehbare Studierunfähigkeit
    • Geburtsurkunde des Kindes

    Formulare

    Formulare: Antragsformular
     

    Voraussetzungen

    Gründe, mit denen die Beurlaubung in der Regel genehmigt wird:

    • Auslandsstudium
    • längere Krankheit
    • Freiwilligendienst
    • Pflege oder Versorgung eines Verwandten (Ehepartner, Verwandter in gerader Linie, Verschwägerter ersten Grades)
    • Mutterschutz, Elternzeit
    • Aufnahme eines Praktikums, das dem Studienziel dient
    • Unternehmensgründung
    • Tätigkeit in der akademischen oder studentischen Selbstverwaltung
    • zu verbüßende Freiheitsstrafe

    Sonstige wichtige Gründe können Sie im Gespräch mit Ihrer Hochschule erörtern.

    Hinweis: Damit einer Beurlaubung zugestimmt wird, sind abhängig von der Hochschulart und dem Studiengang, den Sie besuchen, unterschiedliche Voraussetzungen zu erfüllen und Unterlagen nachzuweisen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Online-Angebot Ihrer Hochschule oder in der Studienberatung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Immatrikulationsordnung der jeweiligen Hochschule

    Verfahrensablauf

    Die Beurlaubung ist schriftlich bei Ihrer Hochschule (in der Regel bei dem Sekretariat des für Sie zuständigen Fachbereiches) zu stellen. Eine Begründung und gegebenenfalls Nachweise dafür sind dem Antrag beizufügen. Formblätter bzw. Online-Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder stehen als Download zur Verfügung.

    Die Beurlaubung erfolgt nur für ein volles Semester. Sie kann um ein weiteres Semester verlängert werden, wenn der Beurlaubungsgrund weiterhin vorliegt. Eine wiederholte Beurlaubung ist unter Umständen möglich.

    Über die Genehmigung entscheidet der Studiengangleiter. Sie erhalten darüber einen schriftlichen Bescheid. Ein positiver Bescheid enthält den Urlaubsgrund, die Dauer der Beurlaubung und das letzte Semester zu dem Sie immatrikuliert waren.

    Für das Urlaubssemester erhalten Sie wie gewohnt eine Immatrikulationsbescheinigung.

    Eine Teilnahme an Lehrveranstaltungen ist während der Beurlaubung oft nicht möglich (mögliche Ausnahmen: Beurlaubung wegen Mutterschutz/ Erziehungsurlaub und/oder Pflege naher Angehöriger).

    Der Antrag auf Beurlaubung kann bis zum Ende der Vorlesungszeit des Semesters, für welches die Beurlaubung ausgesprochen wurde, durch formlose schriftliche Erklärung zurückgenommen werden.

    Fristen

    Für das dem letzten Urlaubssemester folgende Semester haben sich beurlaubte Studierende fristgerecht zurückzumelden.

    Bearbeitungsdauer

    je nach Hochschule unterschiedlich

    Kosten

    Bei einer Beurlaubung nach dem Rückmeldezeitraum können zusätzliche Verwaltungsgebühren von ca. 10,00 € fällig werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unbedingt vorher prüfen sollten Sie die Auswirkungen einer Beurlaubung auf Stipendien/Studienförderung, Versicherungsbeiträge, Steuerfreibeträge, Kindergeld, Beihilfen etc.. Die gesetzliche Krankenkasse sollte während einer Beurlaubung bestehen bleiben. BAföG-Zahlungen werden während eines Urlaubssemesters nicht geleistet, es sei denn es handelt sich um das Auslands-BAföG. Wer während des Urlaubssemesters arbeitet, ist voll sozialversicherungspflichtig.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg am 26.06.2020

    Version

    Technisch erstellt am 03.07.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 25.04.2024 (von: Gehricke, Vivien)

    Stichwörter

    Beurlaubung (Hochschule), Unterbrechung des Studiums

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)