Einschulungsuntersuchung Durchführung
Pflicht zur Teilnahme an der schulärztlichen Untersuchung vor der erstmaligen Schulaufnahme.
Beschreibung
Wenn Sie im Land Brandenburg leben und Ihr Kind erstmals in einer Schule angemeldet wird, besteht die Pflicht zur Teilnahme Ihres Kindes an der schulärztlichen Untersuchung. Die schulärztliche Untersuchung ist die gesetzlich verankerte Pflichtuntersuchung für alle Kinder vor dem Schuleintritt. Eine Ärztin/ein Arzt des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes des zuständigen Gesundheitsamtes wird den Entwicklungsstand Ihres Kindes mit Blick auf den bevorstehenden Schuleintritt erfassen. Mindestens ein Elternteil muss an der Untersuchung teilnehmen, um dem Arzt die erforderlichen Auskünfte zu geben.
Online-Dienst
Einschulungsuntersuchung Durchführung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Gesundheitsamt
Zuständigkeit
Kinderärztin/Kinderarzt
Ansprechpartner
Landkreis Uckermark
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Tiefgarage
Anzahl: 294
Gebühren: ja
Prenzlau, Landkreis Uckermark
Bus: 502
Bus: 447
Bus: 503
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Ein barrierefreier Zugang ist über den Fahrstuhl auf der Innenhofseite vorhanden.
Öffnungszeiten
allgemeine Öffnungszeiten Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 12:00 Uhr Fr. 08:00 - 11:30 Uhr Hinweis: Bitte beachten Sie gegebenenfalls abweichende Öffnungs- und Sprechzeiten in einzelnen Ämtern und Bereichen der Kreisverwaltung!
Kontakt
Telefon Festnetz: 03984 70-0(Vermittlung)
Fax: 03984 70-4099(zentrales Fax)
E-Mail: landkreis@uckermark.de(zentrale E-Mail-Adresse)
Internet
Bankverbindung
Landkreis Uckermark
Empfänger: Landkreis Uckermark
IBAN: DE67 1705 6060 3424 0013 91
BIC: WELADED1UMP
Bankinstitut: Sparkasse Uckermark
Stichwörter
Kreisverwaltung Uckermark
erforderliche Unterlagen
Impfausweis
Voraussetzungen
Erstmaliger Besuch einer Schule in öffentlicher oder freier Trägerschaft in der Bundesrepublik Deutschland
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Okt. bis April vor der Einschulung
Fristen
Zur Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1 der Grundschule: bis April des Jahres des Schulpflichteintritts,
Für alle anderen Jahrgangsstufen: ständig
Bearbeitungsdauer
1 Stunde
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Referat 32 am 11.06.2020
Stichwörter
Schuleingangsuntersuchung, Gesundheitsamt, Schuluntersuchung