Einschulungsuntersuchung Durchführung

    Einschulungsuntersuchung Durchführung

    Pflicht zur Teilnahme an der schulärztlichen Untersuchung vor der erstmaligen Schulaufnahme.

    Beschreibung

    Wenn Sie im Land Brandenburg leben und Ihr Kind erstmals in einer Schule angemeldet wird, besteht die Pflicht zur Teilnahme Ihres Kindes an der schulärztlichen Untersuchung. Die schulärztliche Untersuchung ist die gesetzlich verankerte Pflichtuntersuchung für alle Kinder vor dem Schuleintritt. Eine Ärztin/ein Arzt des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes des zuständigen Gesundheitsamtes wird den Entwicklungsstand Ihres Kindes mit Blick auf den bevorstehenden Schuleintritt erfassen. Mindestens ein Elternteil muss an der Untersuchung teilnehmen, um dem Arzt die erforderlichen Auskünfte zu geben.

    Online-Dienst

    Einschulungsuntersuchung Durchführung

    ID: L100041_115393158

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 24.01.2024 (von: Webservice, Landkreis Uckermark)

    Technisch geändert am 24.01.2024 (von: Webservice, Landkreis Uckermark)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    zuständige Stelle

    Gesundheitsamt

    Zuständigkeit

    Kinderärztin/Kinderarzt

    Ansprechpartner

    Landkreis Uckermark

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Marx-Str. 1

    17291 Prenzlau

    Parkplatz: Tiefgarage
    Anzahl: 294
    Gebühren: ja

    Prenzlau, Landkreis Uckermark

    Bus: 502

    Bus: 447

    Bus: 503

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Ein barrierefreier Zugang ist über den Fahrstuhl auf der Innenhofseite vorhanden.

    Öffnungszeiten

    allgemeine Öffnungszeiten Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 12:00 Uhr Fr. 08:00 - 11:30 Uhr Hinweis: Bitte beachten Sie gegebenenfalls abweichende Öffnungs- und Sprechzeiten in einzelnen Ämtern und Bereichen der Kreisverwaltung!

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03984 70-0(Vermittlung)

    Fax: 03984 70-4099(zentrales Fax)

    E-Mail: landkreis@uckermark.de(zentrale E-Mail-Adresse)

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Uckermark

    Empfänger: Landkreis Uckermark

    IBAN: DE67 1705 6060 3424 0013 91

    BIC: WELADED1UMP

    Bankinstitut: Sparkasse Uckermark

    Stichwörter

    Kreisverwaltung Uckermark

    Version

    Technisch erstellt am 08.11.2019 (von: Griep, Manuel)

    Technisch geändert am 23.05.2024 (von: Griep, Manuel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    Impfausweis

    Voraussetzungen

    Erstmaliger Besuch einer Schule in öffentlicher oder freier Trägerschaft in der Bundesrepublik Deutschland

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Okt. bis April vor der Einschulung

    Fristen

    Zur Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1 der Grundschule: bis April des Jahres des Schulpflichteintritts,

    Für alle anderen Jahrgangsstufen: ständig

    Bearbeitungsdauer

    1 Stunde

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Referat 32 am 11.06.2020

    Version

    Technisch erstellt am 22.06.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 04.04.2022 (von: system)

    Stichwörter

    Schuleingangsuntersuchung, Gesundheitsamt, Schuluntersuchung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)