Einschulungsuntersuchung Durchführung

    Einschulungsuntersuchung Durchführung

    Pflicht zur Teilnahme an der schulärztlichen Untersuchung vor der erstmaligen Schulaufnahme.

    Beschreibung

    Wenn Sie im Land Brandenburg leben und Ihr Kind erstmals in einer Schule angemeldet wird, besteht die Pflicht zur Teilnahme Ihres Kindes an der schulärztlichen Untersuchung. Die schulärztliche Untersuchung ist die gesetzlich verankerte Pflichtuntersuchung für alle Kinder vor dem Schuleintritt. Eine Ärztin/ein Arzt des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes des zuständigen Gesundheitsamtes wird den Entwicklungsstand Ihres Kindes mit Blick auf den bevorstehenden Schuleintritt erfassen. Mindestens ein Elternteil muss an der Untersuchung teilnehmen, um dem Arzt die erforderlichen Auskünfte zu geben.

    Online-Dienst

    Einschulungsuntersuchung

    ID: L100041_118610995

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Gesundheitsamt

    Zuständigkeit

    Kinderärztin/Kinderarzt

    Ansprechpartner

    Landkreis Barnim - Einschulungsuntersuchung

    Adresse

    Postanschrift

    Am Markt 1

    16225 Eberswalde

    Paul-Wunderlich-Haus

    Kontakt

    Fax: +49 3334 2142601

    Telefon Festnetz: +49 3334 2141601

    E-Mail: gesundheitsamt@kvbarnim.de

    Internet

    Formulare

    Elternfragebogen zur Untersuchung durch die Kinder- und Jugendärzt*innen des Gesundheitsamtes

    Stichwörter

    Einschulung, Grundschulen, Schule, Schulen, vorzeitige Einschulung

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Impfausweis

    Voraussetzungen

    Erstmaliger Besuch einer Schule in öffentlicher oder freier Trägerschaft in der Bundesrepublik Deutschland

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Okt. bis April vor der Einschulung

    Fristen

    Zur Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1 der Grundschule: bis April des Jahres des Schulpflichteintritts,

    Für alle anderen Jahrgangsstufen: ständig

    Bearbeitungsdauer

    1 Stunde

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Referat 32 am 11.06.2020

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2022

    Stichwörter

    Gesundheitsamt, Schuluntersuchung, Schuleingangsuntersuchung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English