Sondernutzung von Straßen Zustimmung
Aufgrabungen in öffentlichen Verkehrsflächen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Hier erfahren Sie weiteres.
Beschreibung
Mit dem Aufgrabeschein erhält die Baufirma die Zustimmung des Straßenbaulastträgers, das Bauvorhaben auf seinem Grund durchzuführen. Der Baulastträger registriert das Bauvorhaben und hat damit die Möglichkeit, während oder nach Abschluss der Baumaßnahme sowie nach Ende der Gewährleistungsfrist die ordnungsgemäße Wiederherstellung zu überprüfen.
Mit jeder Aufgrabung werden Zustand und Qualität des Verkehrsraumes verändert. Zur Minimierung von Folgekosten für die Allgemeinheit ist die Koordinierung von Aufgrabungen wichtig und zur Feststellung von Gewährleistungsansprüchen muss der Auftraggeber der Aufgrabung bekannt sein.
Für alle Beteiligten wird mehr Rechtssicherheit geschaffen, da für den Aufgrabungsort eine Dokumentation der Eingriffe vorliegt, aus der Rechte und Pflichten der Beteiligten abgeleitet werden können.
Aufgrabungen in öffentlichen Verkehrsflächen sind daher grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Der Aufgrabeschein ist von der bauausführenden Firma auf der Arbeitsstelle zu Kontrollzwecken bereitzuhalten.
Hinweis:
Im Rahmen von Leitungsverlegungen auf Straßengebiet sind auch entsprechende Nutzungsverträge abzuschließen.
Online-Dienst
Aufgrabegenehmigung nach §45 Straßenverkehrsordnung
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Ansprechpartner
Tiefbau/Grünflächen/Beteiligungsverfahren LEAG
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 11:30 Uhr , 13:30 - 15:30 Uhr Dienstag 08:30 - 11:30 Uhr , 13:30 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 11:30 Uhr , 13:30 - 15:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 035601 38169(Tiefbau/Grünflächen/Beteiligungsverfahren LEAG)
Telefon Festnetz: 035601 38163(Tiefbau/Grünflächen/Beteiligungsverfahren LEAG)
Telefon Festnetz: 035601 38141(Tiefbau/Grünflächen/Beteiligungsverfahren LEAG)
Internet
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Aufgrabeschein, Tiefbau, Erdbauarbeiten, Schachterlaubnis, Aufbruch kommunaler Flächen