Sondernutzung von Straßen Zustimmung

    Sondernutzung von Straßen Zustimmung

    Aufgrabungen in öffentlichen Verkehrsflächen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Hier erfahren Sie weiteres.

    Beschreibung

    Mit dem Aufgrabeschein erhält die Baufirma die Zustimmung des Straßenbaulastträgers, das Bauvorhaben auf seinem Grund durchzuführen. Der Baulastträger registriert das Bauvorhaben und hat damit die Möglichkeit, während oder nach Abschluss der Baumaßnahme sowie nach Ende der Gewährleistungsfrist die ordnungsgemäße Wiederherstellung zu überprüfen.

    Mit jeder Aufgrabung werden Zustand und Qualität des Verkehrsraumes verändert. Zur Minimierung von Folgekosten für die Allgemeinheit ist die Koordinierung von Aufgrabungen wichtig und zur Feststellung von Gewährleistungsansprüchen muss der Auftraggeber der Aufgrabung bekannt sein.

    Für alle Beteiligten wird mehr Rechtssicherheit geschaffen, da für den Aufgrabungsort eine Dokumentation der Eingriffe vorliegt, aus der Rechte und Pflichten der Beteiligten abgeleitet werden können.

    Aufgrabungen in öffentlichen Verkehrsflächen sind daher grundsätzlich genehmigungspflichtig.

    Der Aufgrabeschein ist von der bauausführenden Firma auf der Arbeitsstelle zu Kontrollzwecken bereitzuhalten.

    Hinweis:
    Im Rahmen von Leitungsverlegungen auf Straßengebiet sind auch entsprechende Nutzungsverträge abzuschließen.

    Online-Dienst

    Aufgrabegenehmigung nach §45 Straßenverkehrsordnung

    ID: L100041_112454104

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Tiefbau/Grünflächen/Beteiligungsverfahren LEAG

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 6

    03185 Peitz/Picnjo

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 11:30 Uhr , 13:30 - 15:30 Uhr Dienstag 08:30 - 11:30 Uhr , 13:30 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 11:30 Uhr , 13:30 - 15:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 035601 38169(Tiefbau/Grünflächen/Beteiligungsverfahren LEAG)

    Telefon Festnetz: 035601 38163(Tiefbau/Grünflächen/Beteiligungsverfahren LEAG)

    Telefon Festnetz: 035601 38141(Tiefbau/Grünflächen/Beteiligungsverfahren LEAG)

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 29.12.2022

    Stichwörter

    Aufgrabeschein, Aufbruch kommunaler Flächen, Schachterlaubnis, Erdbauarbeiten, Tiefbau

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de