Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Wo bekomme ich eine Genehmigung für die Sondernutzung von öffentlichem Straßenland?

    Hinweise für Zeuthen: Sondernutzung von öffentlichen Straßen

    Wo kann ich in der Kommune eine Sondernutzungserlaubnis beantragen?

    Beschreibung

    Sondernutzungen öffentlicher Verkehrsflächen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.

    Hinweise für Zeuthen: Sondernutzung von öffentlichen Straßen

    Eine Benutzung des öffentlichen Straßenraums, die über den Gemeingebrauch hinausgeht beziehungsweise diesen einschränkt, stellt eine Sondernutzung dar. Sie bedarf der Erlaubnis des Straßenbaulastträgers.

    Wenn Bürger/innen öffentliche Straßen, Wege oder Plätze anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgesehen oder abweichend von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften nutzen möchte, stellt dies eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.

    Sondernutzungen sind zum Beispiel:

    • Verkaufswagen/Verkaufsstände
    • Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
    • Informationsstände
    • Werbeaufsteller/Werbetafeln
    • Straßencafé (Aufstellen von Tischen/Stühlen)
    • Fahrradständer
    • Plakatierung
    • Baustofflagerungen (Container)

    Mit der Sondernutzungserlaubnis können Auflagen verbunden sein, die einzuhalten sind.

    Im Rahmen von Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen beziehungsweise Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (zum Beispiel Verwarn-, Buß-, und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).

    Die Sondernutzungsgenehmigung ist rechtzeitig vor Beginn der Nutzung des öffentlichen Straßenraumes zu beantragen. Sie wird befristet oder auf Widerruf erteilt und kann zugleich Bedingungen und Auflagen enthalten.

    Wenn Sie einen bestehenden Betrieb übernehmen, dem eine Sondernutzung auf einer öffentlichen Fläche angegliedert ist, geht die bestehende Sondernutzungserlaubnis nicht automatisch auf Sie als neuen Betreiber über. Sie müssen die Übernahme der Sondernutzungserlaubnis beantragen, wenn Sie eine kostenintensive Neubeantragung vermeiden möchten.

    Online-Dienst

    Onlineformular zur Sondernutzung von Straßen

    ID: L100041_112325800

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Für Zeuthen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Zeuthen: Sondernutzung von öffentlichen Straßen

    ggf. Skizze oder Lagekarte

    Voraussetzungen

    Hinweise für Zeuthen: Sondernutzung von öffentlichen Straßen

    Wenn Sie öffentliche Straßen im Gebiet der Gemeinde Zeuthen nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Zeuthen: Sondernutzung von öffentlichen Straßen

    § 8 Bundesfernstraßengesetz

    Brandenburgisches Straßengesetz

    Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Zeuthen und über Sondernutzungsgebühren

    Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der Gemeinde Zeuthen

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Zeuthen: Sondernutzung von öffentlichen Straßen

    Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Zeuthen: Sondernutzung von öffentlichen Straßen

    Die Sondernutzungserlaubnis wird nur auf Antrag, unabhängig der Erteilung anderer Genehmigungen (z. B. Baugenehmigungen, Erlaubnisse nach dem Gaststättengesetz, Gestattungen) erteilt.

    Fristen

    Hinweise für Zeuthen: Sondernutzung von öffentlichen Straßen

    In der Regel zwei Wochen vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Zeuthen: Sondernutzung von öffentlichen Straßen

    ca. 2 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Zeuthen: Sondernutzung von öffentlichen Straßen

    Die Gebührentarife sind in der Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührensatzung der Gemeinde Zeuthen festgelegt, zuzüglich der nach Verwaltungsgebührensatzung zu erhebenden Gebühr.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 19.01.2024

    Stichwörter

    Anpflanzung, Plakate, Plakatierung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English