Sondernutzung von Straßen Erlaubnis
Wo bekomme ich eine Genehmigung für die Sondernutzung von öffentlichem Straßenland?
Hinweise für Zeuthen: Sondernutzung von öffentlichen Straßen
Wo kann ich in der Kommune eine Sondernutzungserlaubnis beantragen?
Beschreibung
Sondernutzungen öffentlicher Verkehrsflächen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Hinweise für Zeuthen: Sondernutzung von öffentlichen Straßen
Eine Benutzung des öffentlichen Straßenraums, die über den Gemeingebrauch hinausgeht beziehungsweise diesen einschränkt, stellt eine Sondernutzung dar. Sie bedarf der Erlaubnis des Straßenbaulastträgers.
Wenn Bürger/innen öffentliche Straßen, Wege oder Plätze anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgesehen oder abweichend von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften nutzen möchte, stellt dies eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.
Sondernutzungen sind zum Beispiel:
- Verkaufswagen/Verkaufsstände
- Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
- Informationsstände
- Werbeaufsteller/Werbetafeln
- Straßencafé (Aufstellen von Tischen/Stühlen)
- Fahrradständer
- Plakatierung
- Baustofflagerungen (Container)
Mit der Sondernutzungserlaubnis können Auflagen verbunden sein, die einzuhalten sind.
Im Rahmen von Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen beziehungsweise Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (zum Beispiel Verwarn-, Buß-, und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).
Die Sondernutzungsgenehmigung ist rechtzeitig vor Beginn der Nutzung des öffentlichen Straßenraumes zu beantragen. Sie wird befristet oder auf Widerruf erteilt und kann zugleich Bedingungen und Auflagen enthalten.
Wenn Sie einen bestehenden Betrieb übernehmen, dem eine Sondernutzung auf einer öffentlichen Fläche angegliedert ist, geht die bestehende Sondernutzungserlaubnis nicht automatisch auf Sie als neuen Betreiber über. Sie müssen die Übernahme der Sondernutzungserlaubnis beantragen, wenn Sie eine kostenintensive Neubeantragung vermeiden möchten.
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Ansprechpartner
Für Zeuthen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Zeuthen: Sondernutzung von öffentlichen Straßen
ggf. Skizze oder Lagekarte
Voraussetzungen
Hinweise für Zeuthen: Sondernutzung von öffentlichen Straßen
Wenn Sie öffentliche Straßen im Gebiet der Gemeinde Zeuthen nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Zeuthen: Sondernutzung von öffentlichen Straßen
§ 8 Bundesfernstraßengesetz
Brandenburgisches Straßengesetz
Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Zeuthen und über Sondernutzungsgebühren
Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der Gemeinde Zeuthen
Rechtsbehelf
Hinweise für Zeuthen: Sondernutzung von öffentlichen Straßen
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden.
Verfahrensablauf
Hinweise für Zeuthen: Sondernutzung von öffentlichen Straßen
Die Sondernutzungserlaubnis wird nur auf Antrag, unabhängig der Erteilung anderer Genehmigungen (z. B. Baugenehmigungen, Erlaubnisse nach dem Gaststättengesetz, Gestattungen) erteilt.
Fristen
Hinweise für Zeuthen: Sondernutzung von öffentlichen Straßen
In der Regel zwei Wochen vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Zeuthen: Sondernutzung von öffentlichen Straßen
ca. 2 Wochen
Kosten
Hinweise für Zeuthen: Sondernutzung von öffentlichen Straßen
Die Gebührentarife sind in der Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührensatzung der Gemeinde Zeuthen festgelegt, zuzüglich der nach Verwaltungsgebührensatzung zu erhebenden Gebühr.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Anpflanzung, Plakate, Plakatierung