Ausbildungsförderung Beratung

    Ausbildungsförderung Beratung

    Das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung bzw. Ihre Studierendenvertretung berät Sie individuell zu Fördermöglichkeiten.

    Beschreibung

    Sie können Ihre Ausbildung oder Ihr Studium nicht selbst finanzieren und möchten sich über die Fördermöglichkeiten nach dem Bundesausbildungsbeihilfegesetz (BAföG) beraten lassen?

    Das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung berät Sie und Ihre Eltern umfassend über individuelle Fördermöglichkeiten nach landes- und bundesrechtlichen Vorschriften.

    Ansonsten gibt es an vielen Hochschulen Beratungsangebote der Studierendenvertretungen.

    Online-Dienst

    BAföG Digital

    ID: L100041_109596398

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    jeweiliges Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises/ der kreisfreien Stadt

    Ansprechpartner

    Landkreis Barnim - BAföG - Ausbildungsförderung

    Adresse

    Postanschrift

    Am Markt 1

    16225 Eberswalde

    Paul-Wunderlich-Haus

    Öffnungszeiten

    Dienstag 9 bis 18 Uhr Donnerstag 9 bis 16 Uhr Montag, Mittwoch und Freitag, Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3334 2141202

    Fax: +49 3334 2142202

    E-Mail: bafoeg@kvbarnim.de

    Internet

    Formulare

    BAföG Online im Land Brandenburg

    Mit diesem Link kommen Sie auf die  BAföG/AFBG-Online-Seite des Landes Brandenburg

    Hier können Sie Leistungen beantragen nach dem

        dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), dem
        dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Aufstiegs-BAföG - AFBG), oder
        dem Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetz (BbgAföG) stellen.
     


    Hinweis Anträge können online gestellt werden oder sind auf Anfrage im Amt für Ausbildungsförderung sowie an der Information des Landkreises Barnim erhältlich. Die Antragsunterlagen sollten spätestens im Monat des Ausbildungsbeginns beim Amt für Ausbildungsförderung eingegangen sein, da eine rückwirkende Bewilligung ausgeschlossen ist. Zur Fristwahrung kann ein formloser Antrag eingereicht werden. Die vollständigen Unterlagen müssen schnellstmöglich nachgereicht werden. Für die Bearbeitung sind ab Vorliegen des vollständigen Antrages in jedem Fall mindestens 8 - 10 Wochen einzuplanen. Der Antrag sollte daher so früh wie möglich eingereicht werden, da im Regelfall noch weitere Unterlagen angefordert werden müssen.:

    Stichwörter

    Ausbildung, Ausbildungsförderung, BAföG, Förderung

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Allgemeine BAföG-Beratung beantwortet Ihre Fragen zu den Antragsformularen und hilft Ihnen beim Ausfüllen oder Ergänzen der Formulare. Sie erhalten Auskunft über benötigte Unterlagen und Dokumente zum Antrag. Außerdem werden Sie über weitere Finanzierungsmöglichkeiten informiert.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg am 06.05.2020

    Version

    Technisch geändert am 10.06.2024

    Stichwörter

    BaföG, Bafögberatung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English