Ausbildungsförderung: Änderungen bekanntgeben
Bei Ihnen ergeben sich während des BAföG-Bezuges finanzielle Änderungen? Diese Änderungen müssen Sie mitteilen.
Beschreibung
Wenn Sie Ausbildungsförderung (BAföG) beziehen, müssen Sie alle Änderungen Ihrer früheren Antragsangaben mitteilen.
Einige Änderungen führen zu einer Erhöhung oder Minderung Ihres Anspruchs.
Dazu gehören:
- Änderung aufgrund der Aufnahme in die Kranken und Pflegeversicherung
- Änderung Ihres Einkommens
- Änderung des Einkommens Ihrer Eltern
- Änderung des Einkommens Ihres Ehegatten/ Ihrer Ehegattin oder Ihres Lebenspartners/ Ihrer Lebenspartnerin
- Änderung Ihrer Unterkunftskosten
- Geburt Ihres Kindes
Bei einer Erhöhung Ihres Anspruchs wird Ihnen monatlich mehr Geld ausgezahlt.
Bei einer Minderung erhalten Sie weniger Geld. Unter Umständen müssen Sie das zu viel gezahlte BAföG zurückzahlen.
Online-Dienst
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zuständige Stelle
jeweiliges Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises/ der kreisfreien Stadt
Ansprechpartner
Für Flieth-Stegelitz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Mitteilung über die Änderung
- Für Änderungen in den Einkommensverhältnissen Ihrer Eltern oder Ehegatten/ Ehegattin oder Lebenspartner/ Lebenspartnerin nutzen Sie das Formblatt 7
- Nachweise zur Änderung (z.B. Entgeltbescheinigungen)
Formulare
- Alle Antragsformulare
- Online-Portal für Ihren Antrag
- BAföG-Aktualisierungsantrag (Formblatt 7)
- BAföG Online (Land Brandenburg)
- Studentenwerk Potsdam
Hinweise für Brandenburg: Ausbildungsförderung Änderung
Voraussetzungen
Es haben sich Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen ergeben, die zu einer Änderung Ihres BAföG-Anspruchs führen
Rechtsgrundlage(n)
- Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
- § 53 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
- § 24 Abs. 3 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Hinweise für Brandenburg: Ausbildungsförderung Änderung
Verfahrensablauf
Wenn sich etwas bei Ihnen ändert, müssen Sie dies dem Amt für Ausbildungsförderung unverzüglich mitteilen.
Dies können Sie schriftlich oder online erledigen. Zu Ihrem Änderungsantrag müssen Sie auch die relevanten Nachweise einreichen.
Sofern sich Ihr Anspruch erhöht hat, erhalten Sie einen Änderungsbescheid und der erhöhte Bedarf wird Ihnen ausgezahlt. Der Betrag wird Ihnen auch rückwirkend erstattet, wenn Sie alle Änderungen rechtzeitig bekannt gegeben haben.
Sollte sich Ihr Anspruch mindern erhalten Sie ab dem Folgemonat weniger BAföG. Zudem wird geprüft werden, ob Sie in der Vergangenheit zu viel BAföG erhalten haben, was Sie dann erstatten müssen.
Fristen
Sie müssen die Änderungen unverzüglich mitteilen.
Kosten
Keine.
Hinweise (Besonderheiten)
Änderungen zu Ihrem Namen und Ihrer Anschrift müssen Sie dem Amt für Ausbildungsförderung mitteilen. Sollte Ihr Studium und BAföG-Bezug bereits beendet sein, teilen Sie Namen und Anschriftenänderung bitte auch dem Bundesverwaltungsamt mit.
Weitere Informationen
- Informationen zum BAföG auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
- Aktuelle Bedarfssätze
Hinweise für Brandenburg: Ausbildungsförderung Änderung
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt 06.05.2020 am 01.09.2020
Hinweise für Brandenburg: Ausbildungsförderung Änderung
Fachlich freigegeben durch 06.05.2020 am 06.05.2020
Stichwörter
BaföG