Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen Genehmigung
Wie ist der Ablauf einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme oder einer städtebaulichen Sanierung?
Beschreibung
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen sind städtebauliche Neuordnungen in fest umgrenzten Entwicklungsgebieten in Städten und Dörfern entsprechend den §§ 165 ff. im Besonderen Städtebaurecht des Baugesetzbuch (BauGB). Sie müssen im öffentlichen Interesse liegen und für die Entwicklung der Gemeinde von besonderer Bedeutung sein.
Der Ablauf einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme entspricht - mit einigen wichtigen Unterschieden - annähernd dem Ablauf einer städtebaulichen Sanierung. Entsprechend wird in § 169 BauGB bei der Durchführung einer Entwicklungsmaßnahme ergänzend auf die städtebauliche Sanierung nach § 136 ff. BauGB zurückgegriffen. Insbesondere auf die Vorschriften zur Vorbereitung, zur Durchführung, zum Bodenrecht, zu den Beauftragten etc. nach §§ 136 ff. des Baugesetzbuches.
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Ansprechpartner
Landesamt für Bauen und Verkehr - Standort Potsdam
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: vom Hauptbahnhof Potsdam Richtung Pirschheide bis Haltestelle Alter Markt
Linie:- Straßenbahn: Straßenbahnlinie 96
- Haltestelle: Hauptbahnhof Potsdam Richtung Viereckremise bis Haltestelle Alter Markt
Linie:- Straßenbahn: Straßenbahnlinie 90
- Haltestelle: vom Hauptbahnhof Potsdam Richtung Kirschallee bis Haltestelle Alter Markt
Linie:- Straßenbahn: Straßenbahnlinie 92
Kontakt
Telefon Festnetz: 03342 4266-0
Sachgebiet Stadtsanierung und Förderung
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Das Amt für Stadtentwicklung und Umwelt befindet sich im Rathaus B.
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten des Verwaltungsbereichs: * Dienstag 07.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr * Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Hinweis: Beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten für das Sachgebiet Bürgerservice.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03391 355-170
E-Mail: tobias.fischer@stadtneuruppin.de
Kontaktperson
Frau Christina Bollmann (Sachbearbeiterin Stadtsanierung und Förderung)
Hausanschrift
Karl-Liebkecht-Straße 33/34
16816 Neuruppin
Das Amt für Stadtentwicklung befindet sich im Rathaus B.
Telefon Festnetz: 738
Telefon Festnetz: 03391 355-738
Frau Anja Rogge (Sachbearbeiterin Stadtsanierung und Förderung)
Hausanschrift
Karl-Liebknecht-Straße 33/34
16816 Neuruppin
Das Amt für Stadtentwicklung und Umwelt befindet sich im Rathaus B.
Telefon Festnetz: 736
Telefon Festnetz: 03391 355-736
E-Mail: anja.rogge@stadtneuruppin.de
Frau Marion Schier (Sachbearbeiterin Stadtsanierung und Förderung)
Hausanschrift
Karl-Liebknecht-Straße 33/34
16816 Neuruppin
Das Amt für Stadtentwicklung und Umwelt befindet sich im Rathaus B.
Telefon Festnetz: 724
Telefon Festnetz: 03391 355-724
E-Mail: marion.schier@stadtneuruppin.de
Frau Marie Luis Mann
Telefon Festnetz: 03391 355-728
Internet
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg