Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen Genehmigung

    Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen Genehmigung

    Wie ist der Ablauf einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme oder einer städtebaulichen Sanierung?

    Beschreibung

    Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen sind städtebauliche Neuordnungen in fest umgrenzten Entwicklungsgebieten in Städten und Dörfern entsprechend den §§ 165 ff. im Besonderen Städtebaurecht des Baugesetzbuch (BauGB). Sie müssen im öffentlichen Interesse liegen und für die Entwicklung der Gemeinde von besonderer Bedeutung sein.

    Der Ablauf einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme entspricht - mit einigen wichtigen Unterschieden - annähernd dem Ablauf einer städtebaulichen Sanierung. Entsprechend wird in § 169 BauGB bei der Durchführung einer Entwicklungsmaßnahme ergänzend auf die städtebauliche Sanierung nach § 136 ff. BauGB zurückgegriffen. Insbesondere auf die Vorschriften zur Vorbereitung, zur Durchführung, zum Bodenrecht, zu den Beauftragten etc. nach §§ 136 ff. des Baugesetzbuches.

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    Städtebauförderung

    ID: L100041_109207146

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    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Landesamt für Bauen und Verkehr - Standort Potsdam

    Adresse

    Hausanschrift

    Breite Straße 7a

    14467 Potsdam

    Haltestellen

    • Haltestelle: vom Hauptbahnhof Potsdam Richtung Pirschheide bis Haltestelle Alter Markt
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      • Straßenbahn: Straßenbahnlinie 96
    • Haltestelle: Hauptbahnhof Potsdam Richtung Viereckremise bis Haltestelle Alter Markt
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      • Straßenbahn: Straßenbahnlinie 90
    • Haltestelle: vom Hauptbahnhof Potsdam Richtung Kirschallee bis Haltestelle Alter Markt
      Linie:
      • Straßenbahn: Straßenbahnlinie 92

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03342 4266-0

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachdienst Stadtentwicklung / Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Marx-Straße 1

    16259 Bad Freienwalde (Oder)

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Der barrierefreie Zugang / Fahrstuhl ist über die Zufahrt in der Amtsstraße erreichbar.

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr Donnerstag: 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr Freitag: 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 19.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 15.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English