Wohnungssicherung Beratung

    Wohnungssicherung Beratung

    Hier finden Sie Hilfsangebote, wenn ein Wohnungsverlust droht

    Hinweise für Brandenburg: Wohnungssicherung Beratung

    Hier finden Sie Hilfsangebote, wenn ein Wohnungsverlust droht

    Beschreibung

    Ihnen liegt eine fristlose Kündigung oder Räumungsklage Ihrer Wohnung auf Grund von Mietrückständen vor? Die Wohnungssicherung möchte Ihnen in dieser Situation Hilfe anbieten.

    Hinweise für Brandenburg: Wohnungssicherung Beratung

    Ihnen liegt eine fristlose Kündigung oder Räumungsklage Ihrer Wohnung auf Grund von Mietrückständen vor? Die Wohnungssicherung möchte Ihnen in dieser Situation Hilfe anbieten.

    Ansprechpartner

    Sozialamt - Sozialleistungen zum Lebensunterhalt

    Aktuelles

    Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII

    Beschreibung

    Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln oder mit Hilfe anderer beschaffen können, haben im Rahmen der Sozialhilfe Anspruch auf Hilfe zum Lebens-unterhalt.

    Wer hat Anspruch?

    Personen, die wegen Krankheit voraussichtlich

    • für mehr als 6 Monate außerstande sind
    • mindestens drei Stunden täglich
    • auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig zu sein.

    Es darf aber keine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit vorliegen, da dann die „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ die richtige Leistungsart ist.

    Sonderfälle

    Kinder unter 15 Jahren, die nicht in einer Bedarfsgemeinschaft mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen leben der SGB II Leistungen bezieht, können Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten. Hierunter können z. B. Kinder fallen, die auf Dauer bei ihren Großeltern oder in einer anderen Familie leben und keine Leistungen von Dritten erhalten.

    Umfang der Leistungen

    • Regelsätze
    • Zuschläge bei Mehrbedarf, z. B. bei Schwangerschaft, Allein-erziehend, Krankheiten die eine besondere Ernährung erfordern, Schwerbehindertenausweis, mit dem Merkzeichen „G“ besitzen
    • einmalige Beihilfen
    • Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung
    • Beiträge für die Vorsorge
    • angemessene tatsächliche Aufwendungen für Unterkunft und Heizung

    Zum Einkommen gehören zum Beispiel:

    • Renten und Pensionen
    • Erwerbseinkommen
    • Unterhalt des getrennt lebenden/ geschiedenen Ehegatten
    • Zinsen
    • sonstige Einkünfte aus Kapitalvermögen 
    • Miet- und Pachteinnahmen

    Zum Vermögen gehören zum Beispiel: 

    • Guthaben auf Konten bei Banken, Sparkassen und Bausparkassen
    • Wertpapiere
    • Bargeld
    • Rückkaufwerte von Lebensversicherungen
    • PKW's 

    Adresse

    Hausanschrift

    Grochwitzer Straße 20

    04916 Herzberg (Elster)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3535 46-3123(Sachgebietsleitung)

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Elbe-Elster

    Empfänger: Landkreis Elbe-Elster

    IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14

    BIC: WELADED1EES

    Version

    Technisch erstellt am 01.03.2021

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch erstellt am 24.04.2020

    Technisch geändert am 30.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021

    Technisch geändert am 05.11.2020