Sozialamt - Sozialleistungen zum Lebensunterhalt

Beschreibung

Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln oder mit Hilfe anderer beschaffen können, haben im Rahmen der Sozialhilfe Anspruch auf Hilfe zum Lebens-unterhalt.

Wer hat Anspruch?

Personen, die wegen Krankheit voraussichtlich

  • für mehr als 6 Monate außerstande sind
  • mindestens drei Stunden täglich
  • auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig zu sein.

Es darf aber keine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit vorliegen, da dann die "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" die richtige Leistungsart ist.

Sonderfälle

Kinder unter 15 Jahren, die nicht in einer Bedarfsgemeinschaft mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen leben der SGB II Leistungen bezieht, können Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten. Hierunter können z. B. Kinder fallen, die auf Dauer bei ihren Großeltern oder in einer anderen Familie leben und keine Leistungen von Dritten erhalten.

Umfang der Leistungen

  • Regelsätze
  • Zuschläge bei Mehrbedarf, z. B. bei Schwangerschaft, Allein-erziehend, Krankheiten die eine besondere Ernährung erfordern, Schwerbehindertenausweis, mit dem Merkzeichen "G" besitzen
  • einmalige Beihilfen
  • Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung
  • Beiträge für die Vorsorge
  • angemessene tatsächliche Aufwendungen für Unterkunft und Heizung

Zum Einkommen gehören zum Beispiel:

  • Renten und Pensionen
  • Erwerbseinkommen
  • Unterhalt des getrennt lebenden/ geschiedenen Ehegatten
  • Zinsen
  • sonstige Einkünfte aus Kapitalvermögen 
  • Miet- und Pachteinnahmen

Zum Vermögen gehören zum Beispiel: 

  • Guthaben auf Konten bei Banken, Sparkassen und Bausparkassen
  • Wertpapiere
  • Bargeld
  • Rückkaufwerte von Lebensversicherungen
  • PKW's 

Adresse

Hausanschrift

Grochwitzer Straße 20

04916 Herzberg (Elster)

Parkplätze

  • Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 2  Gebühren: nein
  • Mutter- und Kindparkplatz:
    Anzahl: 1  Gebühren: nein

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

* Dienstag 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 17:00 Uhr * Donnerstag 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr

Kontakt

Fax: +49 3535 46-3126

Telefon Festnetz: +49 3535 46-3123(Sachgebietsleitung)

E-Mail: sozialamt@lkee.de

Internet

Bankverbindung

Landkreis Elbe-Elster

Empfänger: Landkreis Elbe-Elster

IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14

BIC: WELADED1EES

Zuständigkeit für

Version

Technisch geändert am 18.06.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de