Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung
Sofern sich Ihre persönlichen Verhältnisse – z.B. durch Heirat - geändert haben, werden i.d.R. auch Ihre persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale geändert.
Beschreibung
Zuständigkeit der Finanzämter bei folgenden Änderungen:
- Steuerklassenänderung / -wechsel
- Berücksichtigung von volljährigen Kindern
- Berücksichtigung von Kindern, die außerhalb der Wohnsitzgemeinde des Elternteils gemeldet sind
- Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren
Zuständigkeit der Meldebehörde bei folgenden Änderungen:
Anschriftenänderungen und standesamtliche Veränderungen, z.B. wegen:
- Kirchenein- oder Kirchenaustritt
- Eheschließung
- Geburt, Adoption oder Tod
werden nach wie vor von den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden verwaltet und automatisiert an die Finanzverwaltung zur Änderung der persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale übermittelt.
Es besteht eine Anzeigepflicht gegenüber dem Finanzamt, wenn bei dem/der Steuerpflichtigen
- die Voraussetzung für eine ungünstigere Steuerklasse eingetreten ist (z. B. die Eintragung der Steuerklasse I, aufgrund des „dauernd getrennt lebend“ im Vorjahr und dadurch Wegfall der Voraussetzung für die Steuerklasse III),
- eine geringere Zahl der Kinderfreibeträge zu berücksichtigen ist,
- die Voraussetzung für eine auf Antrag gewährte Steuerklasse II entfallen ist.
Andere Änderungen der ELStAM können beantragt werden: z.B. :
- Eintragung der Steuerklasse II wegen Geburt eines Kindes bei Alleinstehenden,
- Eintragung einer ungünstigeren Steuerklasse, zum Beispiel Steuerklasse I statt III oder IV
- Steuerklassenwechsel zwischen III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor
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zuständige Stelle
Wohnsitz-Finanzamt des Arbeitnehmers
Zuständigkeit
In der Regel die Service- und Informationsstelle des Finanzamtes
Ansprechpartner
Für Gemeindeverband Spreenhagen (Kreis Oder-Spree, Brandenburg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Heiratsurkunde
Geburtsurkunde des Kindes
Formulare
Vordrucke zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) und zur Lohnsteuer-Ermäßigung stehen online zur Verfügung; entweder über das Formularcenter des Bundesministeriums der Finanzen ( www.formulare-bfinv.de ) oder im ELSTER-Online-Portal oder auf der Internetseite Ihres Finanzamtes (www.finanzamt.brandenburg.de). Die Anträge liegen ebenfalls in Papierform im Finanzamt aus.
Voraussetzungen
Änderung der persönlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers, die Einfluss auf den Lohnsteuerabzug haben.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Für die Änderung von melderechtlichen Daten (z.B. Namensänderung) müssen Sie sich an Ihr zuständiges Einwohnermeldeamt, für die Änderung von finanzamtsrechtlichen Daten (z.B. Berücksichtigung eines Freibetrags wegen Werbungskosten) müssen Sie sich an Ihr Wohnsitzfinanzamt wenden. Dies kann sowohl persönlich als auch in schriftlicher Form erfolgen.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Für die Änderung von Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen gibt es keine gesetzlichen Fristen. Änderungsanträge werden i.d.R. umgehend, bei persönlicher Vorsprache unmittelbar - mit der jeweiligen Antragstellung - bearbeitet.
Kosten
Finanzverwaltung: keine
Meldebehörde: hier nicht bekannt
Weitere Informationen
Hinweise zum Ausfüllen des jeweiligen Antragsvordrucks sind in den Formularen enthalten.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg am 12.08.2019
Stichwörter
Namensänderung auf der Lohnsteuerkarte sowie Lohnsteuerklassenwechsel bei Heirat, Ersatzlohnsteuerkarte, Zweite Lohnsteuerkarte, Lohnsteuerkarte ersetzen, Lohnsteuerkarte ändern, Namensänderung auf der Lohnsteuerkarte, Lohnsteuerkarte, Namensänderung auf der Lohnsteuerkarte sowie Lohnsteuerklassenwechsel bei Scheidung