Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung

    Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung

    Sofern sich Ihre persönlichen Verhältnisse - z.B. durch Heirat -  geändert haben, werden i.d.R. auch Ihre persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale geändert.

    Beschreibung

    Zuständigkeit der Finanzämter bei folgenden Änderungen:

    • Steuerklassenänderung / -wechsel
    • Berücksichtigung von volljährigen Kindern
    • Berücksichtigung von Kindern, die außerhalb der Wohnsitzgemeinde des Elternteils gemeldet sind
    • Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren

    Zuständigkeit der Meldebehörde bei folgenden Änderungen:

    Anschriftenänderungen und standesamtliche Veränderungen,  z.B. wegen:

    • Kirchenein- oder Kirchenaustritt
    • Eheschließung
    • Geburt, Adoption oder Tod

    werden nach wie vor von den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden verwaltet und automatisiert an die Finanzverwaltung zur Änderung der persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale übermittelt.

    Es besteht eine Anzeigepflicht gegenüber dem Finanzamt, wenn bei dem/der Steuerpflichtigen

    • die Voraussetzung für eine ungünstigere Steuerklasse eingetreten ist (z. B. die Eintragung der Steuerklasse I, aufgrund des "dauernd getrennt lebend" im Vorjahr und dadurch Wegfall der Voraussetzung für die Steuerklasse III),
    • eine geringere Zahl der Kinderfreibeträge zu berücksichtigen ist,
    • die Voraussetzung für eine auf Antrag gewährte Steuerklasse II entfallen ist.

    Andere Änderungen der ELStAM können beantragt werden: z.B. :

    • Eintragung der Steuerklasse II  wegen Geburt eines Kindes bei Alleinstehenden,
    • Eintragung einer ungünstigeren Steuerklasse, zum Beispiel Steuerklasse I statt III oder IV
    • Steuerklassenwechsel zwischen  III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor

    Online-Dienst

    Lohnsteuer

    ID: L100041_119478087

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Wohnsitz-Finanzamt des Arbeitnehmers

    Zuständigkeit

    In der Regel die Service- und Informationsstelle des Finanzamtes

    Ansprechpartner

    Finanzamt Strausberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Prötzeler Chaussee 12 a

    15344 Strausberg

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag 08:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind möglich

    Kontakt

    Fax: 03341 342-2190

    Telefon Festnetz: 03341 342-0

    E-Mail: poststelle.fa-strausberg@fa.brandenburg.de

    Internet

    Bankverbindung

    Finanzamt Strausberg

    Empfänger: Finanzamt Strausberg

    IBAN: DE38 1000 0000 0017 0015 04

    BIC: MARKDEF1100

    Stichwörter

    Finanzen, Steuer

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Heiratsurkunde

    Geburtsurkunde des Kindes

    Formulare

    Vordrucke zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) und zur Lohnsteuer-Ermäßigung stehen online zur Verfügung; entweder über das Formularcenter des Bundesministeriums der Finanzen ( www.formulare-bfinv.de ) oder im ELSTER-Online-Portal oder auf der Internetseite Ihres Finanzamtes (www.finanzamt.brandenburg.de). Die Anträge liegen ebenfalls in Papierform im Finanzamt aus.

    Voraussetzungen

    Änderung der persönlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers, die Einfluss auf den Lohnsteuerabzug haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Für die Änderung von melderechtlichen Daten (z.B. Namensänderung) müssen Sie sich an Ihr zuständiges Einwohnermeldeamt, für die Änderung von finanzamtsrechtlichen Daten (z.B. Berücksichtigung eines Freibetrags wegen Werbungskosten) müssen Sie sich an Ihr Wohnsitzfinanzamt wenden. Dies kann sowohl persönlich als auch in schriftlicher Form erfolgen. 

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Für die Änderung von Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen gibt es keine gesetzlichen Fristen. Änderungsanträge werden i.d.R. umgehend, bei persönlicher Vorsprache unmittelbar - mit der jeweiligen Antragstellung -  bearbeitet.

    Kosten

    Finanzverwaltung: keine

    Meldebehörde: hier nicht bekannt

    Weitere Informationen

    Hinweise zum Ausfüllen des jeweiligen Antragsvordrucks sind in den Formularen enthalten.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg am 12.08.2019

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2023

    Stichwörter

    Namensänderung auf der Lohnsteuerkarte, Ersatzlohnsteuerkarte, Namensänderung auf der Lohnsteuerkarte sowie Lohnsteuerklassenwechsel bei Heirat, Namensänderung auf der Lohnsteuerkarte sowie Lohnsteuerklassenwechsel bei Scheidung, Lohnsteuerkarte ändern, Zweite Lohnsteuerkarte, Lohnsteuerkarte ersetzen, Lohnsteuerkarte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English