Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige

    Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung für Waffen- oder Munitionssachverständige

    Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition für Waffen- oder Munitionssachverständige

    Beschreibung

    Ein Bedürfnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition wird bei Personen anerkannt, die glaubhaft machen, dass sie Schusswaffen oder Munition für wissenschaftliche oder technische Zwecke, zur Erprobung, Begutachtung, Untersuchung oder zu einem ähnlichen Zweck (Waffen-, Munitionssachverständige) benötigen.

    Die Erlaubnis zum Erwerb von Schusswaffen oder Munition wird in der Regel für Schusswaffen oder Munition jeder Art und unbefristet erteilt. Sie kann mit der Auflage verbunden werden, der Behörde in bestimmten Zeitabständen eine Aufstellung über den Bestand an Schusswaffen vorzulegen. Auf den Inhaber einer Waffenbesitzkarte für Schusswaffen jeder Art findet im Fall des Erwerbs einer Schusswaffe § 10 Abs. 1a keine Anwendung, wenn der Besitz nicht länger als drei Monate ausgeübt wird.

    zuständige Stelle

    Polizeipräsidium

    Zuständigkeit

    Polizeipräsidium, zuständige Polizeidirektion

    Ansprechpartner

    Polizeidirektion West

    Adresse

    Hausanschrift

    Magdeburger Straße 52

    14770 Brandenburg an der Havel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03381 560-2001

    Fax: 03381 560-2009

    E-Mail: pressestelle.pdwest@polizei.brandenburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Schriftlicher Antrag

    Formulare

    Schriftformerfordernis (perspektivisch: Onlineverfahren)

    Voraussetzungen

    Der Antragsteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben, die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen, die erforderliche Sachkunde und ein Bedürfnis nachweisen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Schriftlicher Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Schriftliche Entscheidung der Waffenbehörde.

    Fristen

    keine

    Kosten

    50-200 Euro

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales Referat 44 am 15.04.2020

    Version

    Technisch geändert am 25.05.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de