Grundsteuer Festsetzung

    Grundsteuer Festsetzung

    Wie wird die Grundsteuer berechnet, wer erhebt sie?

    Beschreibung

    Die Grundsteuer ist in Deutschland eine Steuer auf das Eigentum, aber auch auf Erbbaurechte an Grundstücken und deren Bebauung (Substanzsteuer). Gesetzliche Grundlage der Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz (GrStG). Auf den von der Finanzbehörde festgestellten Einheitswert wird nach Feststellung des Grundsteuer-Messbetrags ein je Gemeinde individueller Hebesatz angewendet. Durch Anwendung verschiedener Hebesätze fällt die Grundsteuerbelastung trotz gleicher Einheitswerte in verschiedenen Gemeinden unterschiedlich hoch aus. Die Grundsteuer ist eine der ältesten bekannten Steuerarten

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    Ansprechpartner

    Stadt Ludwigsfelde - Fachdienst Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 3

    14974 Ludwigsfelde

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag (ohne Termin) 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag (nur mit Termin) 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Frau Boddin

      Telefon Festnetz: 03378 827-160

    • Frau Braun

      Telefon Festnetz: 03378 827-174

    Formulare

    Zustellvollmacht
    Adressänderung

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 07.10.2022

    Stichwörter

    Jahreszahlerin, Zahlungsrhythmus, Jahreszahler, Einmalzahlung, Zahlung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English