Grundsteuer Festsetzung

    Grundsteuer Festsetzung

    Wie wird die Grundsteuer berechnet, wer erhebt sie?

    Beschreibung

    Die Grundsteuer ist in Deutschland eine Steuer auf das Eigentum, aber auch auf Erbbaurechte an Grundstücken und deren Bebauung (Substanzsteuer). Gesetzliche Grundlage der Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz (GrStG). Auf den von der Finanzbehörde festgestellten Einheitswert wird nach Feststellung des Grundsteuer-Messbetrags ein je Gemeinde individueller Hebesatz angewendet. Durch Anwendung verschiedener Hebesätze fällt die Grundsteuerbelastung trotz gleicher Einheitswerte in verschiedenen Gemeinden unterschiedlich hoch aus. Die Grundsteuer ist eine der ältesten bekannten Steuerarten

    Hinweise für Luckenwalde: Grundsteuer Festsetzung

    Die Grundsteuer wurde festgesetzt auf

    1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) = 623  v. H.
    2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) = 425  v. H.

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    Ansprechpartner

    Steuern

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    Hausanschrift

    Markt 10

    14943 Luckenwalde

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    Sprechzeiten Dienstag 08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

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    Version

    Technisch geändert am 26.04.2024

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 07.10.2022

    Stichwörter

    Zahlung, Jahreszahlerin, Jahreszahler, Einmalzahlung, Zahlungsrhythmus

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