Grundsteuer Festsetzung
Wie wird die Grundsteuer berechnet, wer erhebt sie?
Beschreibung
Die Grundsteuer ist in Deutschland eine Steuer auf das Eigentum, aber auch auf Erbbaurechte an Grundstücken und deren Bebauung (Substanzsteuer). Gesetzliche Grundlage der Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz (GrStG). Auf den von der Finanzbehörde festgestellten Einheitswert wird nach Feststellung des Grundsteuer-Messbetrags ein je Gemeinde individueller Hebesatz angewendet. Durch Anwendung verschiedener Hebesätze fällt die Grundsteuerbelastung trotz gleicher Einheitswerte in verschiedenen Gemeinden unterschiedlich hoch aus. Die Grundsteuer ist eine der ältesten bekannten Steuerarten
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Grundsteuer Festsetzung
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Ansprechpartner
Fachgebiet 2 - Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Das Erdgeschosskann barrierefrei erreicht werden. Hier befndet sich auch das EInwohnermeldeamt.
Es sind mehrere Parkplätze vorhanden sowie eine E-Ladesäule.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Antonia Plötz (Sachbearbeiterin Steuern und Abgaben, Umlagen Wasser- und Bodenverband)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 33932 595-250
Fax: +49 33932 70314
E-Mail: a.ploetz@gemeinde-fehrbellin.de
Frau Babett Schnick (Sachbearbeiterin Steuern und Abgaben)
Postanschrift
Johann-Sebastian-Bach-Straße 6
16833 Fehrbellin
Fax: +49 33932 70314
Telefon Festnetz: +49 33932 595231
E-Mail: b.schnick@gemeinde-fehrbellin.de
Internet
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Zahlung, Einmalzahlung, Zahlungsrhythmus, Jahreszahler, Jahreszahlerin