Grundsteuer Festsetzung

    Grundsteuer Festsetzung

    Wie wird die Grundsteuer berechnet, wer erhebt sie?

    Hinweise für Brandenburg: Grundsteuer Festsetzung

    Wie wird die Grundsteuer berechnet, wer erhebt sie?

    Beschreibung

    Die Grundsteuer ist in Deutschland eine Steuer auf das Eigentum, aber auch auf Erbbaurechte an Grundstücken und deren Bebauung (Substanzsteuer). Gesetzliche Grundlage der Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz (GrStG). Auf den von der Finanzbehörde festgestellten Einheitswert wird nach Feststellung des Grundsteuer-Messbetrags ein je Gemeinde individueller Hebesatz angewendet. Durch Anwendung verschiedener Hebesätze fällt die Grundsteuerbelastung trotz gleicher Einheitswerte in verschiedenen Gemeinden unterschiedlich hoch aus. Die Grundsteuer ist eine der ältesten bekannten Steuerarten

    Hinweise für Brandenburg: Grundsteuer Festsetzung

    Die Grundsteuer ist in Deutschland eine Steuer auf das Eigentum, aber auch auf Erbbaurechte an Grundstücken und deren Bebauung (Substanzsteuer). Gesetzliche Grundlage der Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz (GrStG). Auf den von der Finanzbehörde festgestellten Einheitswert wird nach Feststellung des Grundsteuer-Messbetrags ein je Gemeinde individueller Hebesatz angewendet. Durch Anwendung verschiedener Hebesätze fällt die Grundsteuerbelastung trotz gleicher Einheitswerte in verschiedenen Gemeinden unterschiedlich hoch aus. Die Grundsteuer ist eine der ältesten bekannten Steuerarten

    Online-Dienst

    Grundsteuer Festsetzung

    ID: L100041_119364102

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    Version

    Technisch erstellt am 30.10.2024

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    Ansprechpartner

    Stadt Nauen - Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    14641 Nauen

    Ein barrierefreier Zugang zum Erdgeschoss des Rathauses (Gebäude: Rathausplatz 1) ist nicht vorhanden.

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Lieferanschrift

    Rathausplatz 1

    14641 Nauen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1129

    14631 Nauen

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Stadtverwaltung Montag     nach Terminvereinbarung Dienstag     13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch     keine Sprechzeiten Donnerstag     9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag     nach Terminvereinbarung Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3321 408209

    Telefon Festnetz: +49 3321 408212

    E-Mail: steuern@nauen.de

    E-Mail: personenkonten@nauen.de

    Bankverbindung

    Stadt Nauen

    Empfänger: Stadt Nauen

    IBAN: DE83 1605 0000 3810 1095 91

    BIC: WELADED1PMB

    Bankinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse

    Version

    Technisch erstellt am 21.11.2019

    Technisch geändert am 26.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch erstellt am 17.04.2020

    Technisch geändert am 07.10.2022

    Stichwörter

    Einmalzahlung, Jahreszahler, Jahreszahlerin, Zahlungsrhythmus, Zahlung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021

    Technisch geändert am 05.11.2020