Grundsteuer Festsetzung
Wie wird die Grundsteuer berechnet, wer erhebt sie?
Beschreibung
Die Grundsteuer ist in Deutschland eine Steuer auf das Eigentum, aber auch auf Erbbaurechte an Grundstücken und deren Bebauung (Substanzsteuer). Gesetzliche Grundlage der Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz (GrStG). Auf den von der Finanzbehörde festgestellten Einheitswert wird nach Feststellung des Grundsteuer-Messbetrags ein je Gemeinde individueller Hebesatz angewendet. Durch Anwendung verschiedener Hebesätze fällt die Grundsteuerbelastung trotz gleicher Einheitswerte in verschiedenen Gemeinden unterschiedlich hoch aus. Die Grundsteuer ist eine der ältesten bekannten Steuerarten
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Grundsteuer Festsetzung
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Ansprechpartner
Steuerwesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 14 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Deutsche Bahn
Linie:- Regionalbahn: RB 43
- Haltestelle: Verkehrs Management Elbe Elster
Linie:- Bus: 560 Bad Liebenwerda - Tröbitz - Doberlug-Kirchhain - Finsterwalde
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Außerhalb der Sprechzeiten nur nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Fax: 035326 98139
E-Mail: steuerverwaltung@elsterland.de
Kontaktperson
Frau Edlich (Sachbearbeiterin)
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Lastschrift, Girocard, Überweisung, Bargeldzahlung
Bankverbindung
Amt Elsterland
Empfänger: Amt Elsterland
IBAN: DE57 1805 1000 3270 2000 63
BIC: WELADED1EES
Bankinstitut: Sparkasse Elbe-Elster
Stichwörter
Finanzen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Zahlung, Einmalzahlung, Zahlungsrhythmus, Jahreszahler, Jahreszahlerin