Grundsteuer Festsetzung

    Grundsteuer Festsetzung

    Wie wird die Grundsteuer berechnet, wer erhebt sie?

    Beschreibung

    Die Grundsteuer ist in Deutschland eine Steuer auf das Eigentum, aber auch auf Erbbaurechte an Grundstücken und deren Bebauung (Substanzsteuer). Gesetzliche Grundlage der Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz (GrStG). Auf den von der Finanzbehörde festgestellten Einheitswert wird nach Feststellung des Grundsteuer-Messbetrags ein je Gemeinde individueller Hebesatz angewendet. Durch Anwendung verschiedener Hebesätze fällt die Grundsteuerbelastung trotz gleicher Einheitswerte in verschiedenen Gemeinden unterschiedlich hoch aus. Die Grundsteuer ist eine der ältesten bekannten Steuerarten

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    Ansprechpartner

    Stadt Schönewalde - Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 48

    04916 Schönewalde

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 11:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 035362 7433-47

    Fax: 035362 743340

    E-Mail: steuern@schoenewalde.de

    Kontaktperson

    • Frau I. Marthaler

    Bankverbindung

    Stadt Schönewalde

    Empfänger: Stadt Schönewalde

    IBAN: DE38 1805 1000 3350 1000 81

    BIC: WELADED1EES

    Bankinstitut: Sparkasse Elbe-Elster

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 07.10.2022

    Stichwörter

    Jahreszahlerin, Zahlungsrhythmus, Jahreszahler, Einmalzahlung, Zahlung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English