Grundsteuer Festsetzung
Wie wird die Grundsteuer berechnet, wer erhebt sie?
Beschreibung
Die Grundsteuer ist in Deutschland eine Steuer auf das Eigentum, aber auch auf Erbbaurechte an Grundstücken und deren Bebauung (Substanzsteuer). Gesetzliche Grundlage der Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz (GrStG). Auf den von der Finanzbehörde festgestellten Einheitswert wird nach Feststellung des Grundsteuer-Messbetrags ein je Gemeinde individueller Hebesatz angewendet. Durch Anwendung verschiedener Hebesätze fällt die Grundsteuerbelastung trotz gleicher Einheitswerte in verschiedenen Gemeinden unterschiedlich hoch aus. Die Grundsteuer ist eine der ältesten bekannten Steuerarten
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Ansprechpartner
Fachbereich 2 - Finanzservice
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Montag: 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sindy Schmidt (Fachbereichsleiterin)
Frau Heike Lindner
Internet
Bankverbindung
Stadt Doberlug-Kirchhain
Empfänger: Stadt Doberlug-Kirchhain
IBAN: DE16 1815 1000 3230 2000 38
BIC: WELADED1EES
Bankinstitut: Sparkasse Elbe-Elster
Stichwörter
Abgaben, Anlagenbuchhaltung, Bilanzbuchhaltung, Buchhaltung, Finanzen, Geschäftsbuchhaltung, Steuern, Vollstreckung, Vollstreckungsbehörde
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Zahlung, Einmalzahlung, Zahlungsrhythmus, Jahreszahler, Jahreszahlerin