Grundsteuer Festsetzung

    Grundsteuer Festsetzung

    Wie wird die Grundsteuer berechnet, wer erhebt sie?

    Beschreibung

    Die Grundsteuer ist in Deutschland eine Steuer auf das Eigentum, aber auch auf Erbbaurechte an Grundstücken und deren Bebauung (Substanzsteuer). Gesetzliche Grundlage der Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz (GrStG). Auf den von der Finanzbehörde festgestellten Einheitswert wird nach Feststellung des Grundsteuer-Messbetrags ein je Gemeinde individueller Hebesatz angewendet. Durch Anwendung verschiedener Hebesätze fällt die Grundsteuerbelastung trotz gleicher Einheitswerte in verschiedenen Gemeinden unterschiedlich hoch aus. Die Grundsteuer ist eine der ältesten bekannten Steuerarten

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    ELSTER Grundsteuer

    ID: L100041_110457970

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    Ansprechpartner

    Amt Unterspreewald - Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 49

    15910 Schönwald

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sollte es Ihnen nicht möglich sein während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie mit uns telefonisch einen Termin vereinbaren. Dienstag: von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Donnerstag: von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 035452 384-0

    Fax: 035452 384-24

    E-Mail: amt@unterspreewald.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.05.2024

    Sprachversion

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    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 07.10.2022

    Stichwörter

    Zahlung, Einmalzahlung, Zahlungsrhythmus, Jahreszahler, Jahreszahlerin

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