Fundsachen Herausgabe

    Fundsachen Herausgabe

    Wie erhalte ich verlorene Gegenstände zurück?

    Beschreibung

    Im Fundbüro werden Fundsachen die auf öffentlichen Wegen, Grünanlagen, Badeanstalten und Sportanlagen, Kaufhäusern, Theatern, Museen, Messen und den öffentlichen Verkehrsmitteln verlorenen und gefundenen wurden registriert und verwahrt. Die Fundsachen warten hier bis zu 6 Monate auf ihre Eigentümer und werden danach zu bestimmten Terminen versteigert.

    Hinweise für Zeuthen: Fundsachen Herausgabe

    Sie haben eine Sache/Gegenstand im Gemeindegebiet Zeuthen verloren.

    Im Fundbüro werden nur die Sachen/Gegenstände aufbewahrt, die bei der Polizei oder direkt im Fundbüro abgegeben wurden.

    Die Herausgabe von Tieren übernimmt das Tierheim in dem das Tier zur Versorgung abgegeben wurde, in Abstimmung mit der Gemeinde Zeuthen.

    Online-Dienst

    Onlineformular zur Fundsache Herausgabe

    ID: L100041_110779560

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnung und Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Schillerstraße 1

    15738 Zeuthen

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Zugang zum Aufzug (Rückseite vom Rathaus).

    Der Aufzug endet in der 1. Etage. Die Büroräume befinden sich in der 2. Etage.

    Öffnungszeiten

    Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr sowie nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 33762 753534

    Fax: +49 33762 753547

    E-Mail: fundbuero@zeuthen.de

    E-Mail: gewerbe@zeuthen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldlose Zahlung, Überweisung

    Bankverbindung

    Gemeindekasse Zeuthen

    Empfänger: Gemeindekasse Zeuthen

    IBAN: DE61 1605 0000 3666 0252 17

    BIC: WELADED1PMB

    Bankinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse

    Stichwörter

    Fundbüro, Gewerbeangelegenheiten

    Version

    Technisch geändert am 29.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Zeuthen: Fundsachen Herausgabe

    Ein Nachweis, dass Sie Eigentümer*in der Fundsache oder des Fundgegenstandes sind.

    Zum Beispiel durch

    • eine Kauf-Quittung
    • bei elektronischen Geräten: Seriennummer oder IMEI-Nummer
    • bei Schlüsseln: ein Zweitschlüssel

    Ihr Ausweis-Dokument (falls nicht verloren)

    Falls jemand anderes die Sache für Sie abholt:

    • schriftliche Vollmacht,
    • Ausweis-Dokument der Person, die die Sache abholt
    • Ihr Ausweis-Dokument in Kopie

    Voraussetzungen

    Hinweise für Zeuthen: Fundsachen Herausgabe

    Sie sind Eigentümer*in der verlorenen Sache. Die Sache wurde im Fundbüro der Gemeinde Zeuthen abgegeben. Die Aufbewahrungsfrist (6 Monate) ist noch nicht abgelaufen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Zeuthen: Fundsachen Herausgabe

    §§ 965 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

    Fristen

    Hinweise für Zeuthen: Fundsachen Herausgabe

    Herausgabe der Sache an den/die Besitzer*in innerhalb der Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten. Die Frist beginnt an dem Tag der Abgabe im Fundbüro.

    Herausgabe der Sache an den/die Finder*in frühestens 6 Monate nach der Abgabe der Sache/Gegenstand im Fundbüro der Gemeinde Zeuthen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Zeuthen: Fundsachen Herausgabe

    ca. 10 - 30 Minuten

    Kosten

    Hinweise für Zeuthen: Fundsachen Herausgabe

    Hinweis bei Fundtieren

    Das Tierheim kann Kosten für Unterbringung erheben.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 07.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English