Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung
Wer braucht ein Ehefähigkeitszeugnis?
Beschreibung
Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger im Ausland heiraten wollen, bestimmen sich die Voraussetzungen der Eheschließung nach dem deutschen Recht.
Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass die Ehe zwar im Ausland, nicht aber in Deutschland anerkannt wird. Insbesondere für eventuelle zukünftige Kinder ist es von großer Bedeutung, dass eine im Ausland geschlossene Ehe auch im Herkunftsstaat des deutschen Elternteils anerkannt wird.
Daher müssen Sie grundsätzlich ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis bei der ausländischen Stelle Ihrer Eheschließung vorlegen. Mit diesem Ehefähigkeitszeugnis wird bestätigt, dass einer beabsichtigten Heirat nach dem deutschen Recht kein Ehehindernis entgegensteht.
Besitzen Sie mehrere Staatsangehörigkeiten, so ist das Recht desjenigen Landes anzuwenden, mit dem Sie am engsten verbunden sind.
Das deutsche Ehefähigkeitszeugnis gilt für die Dauer von sechs Monaten.Hinweise für Glienicke/Nordbahn: Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung
Ein Ehefähigkeitszeugnis wird ausgestellt, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und im Ausland heiraten möchten. Es bestätigt dem ausländischen Standesamt, dass nach deutschem Recht keine Hindernisse gegen eine Eheschließung vorliegen. In dem Ehefähigkeitszeugnis werden beide Verlobte benannt.
Welche Unterlagen Sie für die Eheschließung im Ausland benötigen, erfahren Sie bei dem Konsulat des Landes, in dem Sie heiraten möchten.
Für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt zuständig, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben. Wenn Sie aktuell keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist das Standesamt zuständig, in dessen Standesamtsbezirk Sie zuletzt gemeldet waren.
Wenn Sie noch nie einen Wohnsitz in Deutschland hatten, dann ist das Standesamt I in Berlin für die Ausstellung zuständig.
Online-Dienst
Ehefähigkeitszeugnis
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Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Zuständig ist das Standesamt des Wohnsitzes
Hinweise für Glienicke/Nordbahn: Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung
Ansprechpartner
Für Glienicke/Nordbahn wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Nachweise zur Identität, Staatsangehörigkeit und Abstammung, zum Familienstand und ggf. zur Auflösung der Vorehe(n)
- Sämtliche Urkunden sind im Original vorzulegen. Das Standesamt erteilt Auskunft darüber, in welcher Form (z.B. mit Apostille oder Legalisation) die Urkunden verwendungsfähig sind.
Hinweise für Glienicke/Nordbahn: Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung
Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses werden die Unterlagen für beide Partner benötigt:
- Bei Geburt in Deutschland: neuer beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (Dieser muss bei Ihrem Geburtsstandesamt beantragt werden. Die Vorlage der Geburtsurkunde ist für die Anmeldung zur Eheschließung nicht ausreichend.)
- Bei Geburt im Ausland: Geburtsurkunde mit Übersetzung oder mehrsprachige Geburtsurkunde
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelle erweiterte Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes Ihres Hauptwohnsitzes mit Angabe Ihres Familienstandes. Die Meldebescheinigung darf nicht älter als 10 Tage sein.
Für den Fall, dass Sie in Deutschland bereits verheiratet waren oder eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft begründet hatten, ist zusätzlich einzureichen:
- die Eheurkunde der letzten Vorehe
- das rechtskräftige Scheidungsurteil eines deutschen Gerichts bzw. Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
Hinweis: Sollten Sie die Eheurkunde und/oder das Scheidungsurteil/die Sterbeurkunde nicht in Ihren Unterlagen haben, müssen Sie einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister beantragen (erhältlich bei Ihrem Eheschließungsstandesamt).
Wichtig! Sollte die letzte Eheschließung/Begründung einer Lebenspartnerschaft nicht in Deutschland erfolgt sein, so ist ein Nachweis für alle Vorehen und deren jeweiliger Auflösung für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses nachzuweisen.
Alle Urkunden müssen im Original vorgelegt werden. Ausländische Urkunden müssen von einem in Deutschland vereidigten Dolmetscher/in übersetzt werden. Für mache Länder ist eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) der Urkunden erforderlich.
Wenn Ihnen alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, nehmen Sie unter den nebenstehend aufgeführten Telefonnummern Kontakt mit uns auf.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja, beim Standesamt
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Voraussetzungen
Der Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses setzt den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit voraus.
Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Aus-länder oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
Die Beantragung kann nur über das Standesamt gestellt werden.
Auch Vor- und Sachstandsanfragen sind nicht an das Oberlandesgericht, sondern ausschließlich an das Standesamt zu richten.
Rechtsgrundlage(n)
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1309 Ehefähigkeitszeugnis für Ausländer
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1306 Bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft
- Gesetz über Kosten in Angelegenheiten der Justizverwaltung (Justizverwaltungskostengesetz - JVKostG) Anlage (zu § 4 Absatz 1) Kostenverzeichnis
- Artikel 12 Genfer Flüchtlingskonvention (GFK)
- Personenstandsgesetz (PStG) § 12 Anmeldung der Eheschließung
- Personenstandsgesetz (PStG) § 39 Ehefähigkeitszeugnis
- Für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach Ablehnung des Antrags § 23 Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG)
Rechtsbehelf
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung
Frist: 1 Monat
Verfahrensablauf
Die Ausstellung in einem deutschen Standesamt beantragen.
- Informieren Sie sich bei der ausländischen Stelle Ihrer Eheschließung, ob ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis gefordert wird
- Beantragen Sie im deutschen Standesamt das Formular zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses (Antragsvordruck).
- Der/die Standesbeamte/in bereitet den Antrag vor und berät Sie im Einzelfall über noch benötigte Unterlagen.
- Der/die Standesbeamte/in prüft und entscheidet über den Ausgang Ihres Antrags und stellt nach erfolgreicher Prüfung das Ehefähigkeitszeugnis aus
Online-Beantragung:
- Damit das Standesamt Ihre Ehefähigkeit nach deutschem recht bestätigen kann, geben Sie im Online-Formular Ihre persönlichen Daten an und laden Sie erforderliche Nachweise hoch. So kann das Standesamt nach einer ersten Durchsicht Ihres Antrags Kontakt mit Ihnen aufnehmen und Ihnen mitteilen, welche Dokumente im Original vorgelegt werden müssen.
- Bitte beachten Sie, dass bei der Beantragung Gebühren gemäß der Gebührenordnung für Sie anfallen. Bei einer Zustellung des Ehefähigkeitszeugnisses per Post fallen möglicherweise zusätzliche Versandkosten an. Die Versandkosten werden unter Umständen erst im Nachgang erhoben. Bei einem Versand ins Ausland fallen die Kosten entsprechen höher aus.
Kosten
Hinweise für Glienicke/Nordbahn: Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses: 51,00 Euro
- zzgl. wenn ausländisches Recht zu beachten ist, je ausländisches Recht zusätzlich: 30,00 Euro
Im Einzelfall können weitere Gebühren anfallen.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
heimatlos, Ehe, Ausstellung, ehefähig, ausländischer Flüchtling, Deutsche Staatsangehörige, Asylberechtigte/r, staatenlos, Ehefähigkeitszeugnis