Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung
Wer braucht ein Ehefähigkeitszeugnis?
Beschreibung
Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger im Ausland heiraten wollen, bestimmen sich die Voraussetzungen der Eheschließung nach dem deutschen Recht.
Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass die Ehe zwar im Ausland, nicht aber in Deutschland anerkannt wird. Insbesondere für eventuelle zukünftige Kinder ist es von großer Bedeutung, dass eine im Ausland geschlossene Ehe auch im Herkunftsstaat des deutschen Elternteils anerkannt wird.
Daher müssen Sie grundsätzlich ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis bei der ausländischen Stelle Ihrer Eheschließung vorlegen. Mit diesem Ehefähigkeitszeugnis wird bestätigt, dass einer beabsichtigten Heirat nach dem deutschen Recht kein Ehehindernis entgegensteht.
Besitzen Sie mehrere Staatsangehörigkeiten, so ist das Recht desjenigen Landes anzuwenden, mit dem Sie am engsten verbunden sind.
Das deutsche Ehefähigkeitszeugnis gilt für die Dauer von sechs Monaten.Online-Dienst
Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Es gibt zusätzliche Anforderungen, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch+).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Zuständig ist das Standesamt des Wohnsitzes
Ansprechpartner
Stadt Müncheberg - SG Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Der Hintereingang des Rathauses ist rollstuhlgerecht. Diesen erreichen Sie über den Parkplatz neben dem Rathaus.
Öffnungszeiten
Verwaltung * Di. 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr * Do. 13.00 - 16.00 Uhr Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro / Standesamt Nach Terminlicher Vereinbarung per Mail oder per Telefon: E-Mail: * buergerservice@stadt-muencheberg.de * ema@stadt-muencheberg.de * standesamt@stadt-muencheberg.de Tel.: * *033432 / 81 - 0 (Bürgerbüro) * *033432 / 81 - 127 (Einwohnermeldeamt) * *033432 / 81 - 128 (Standesamt)
Kontakt
Telefon Festnetz: 033432 81128
E-Mail: standesamt@stadt-muencheberg.de
Kontaktperson
Frau Thau
Telefon Festnetz: +49 33432 / 81-128
Stichwörter
Geburt Heirat Hochzeit Geburtsurkunde Sterbeurkunde Heiratsurkunde
erforderliche Unterlagen
- Nachweise zur Identität, Staatsangehörigkeit und Abstammung, zum Familienstand und ggf. zur Auflösung der Vorehe(n)
- Sämtliche Urkunden sind im Original vorzulegen. Das Standesamt erteilt Auskunft darüber, in welcher Form (z.B. mit Apostille oder Legalisation) die Urkunden verwendungsfähig sind.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja, beim Standesamt
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Hinweise für Müncheberg: Ehefähigkeitszeugnis
Voraussetzungen
Der Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses setzt den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit voraus.
Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Aus-länder oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
Die Beantragung kann nur über das Standesamt gestellt werden.
Auch Vor- und Sachstandsanfragen sind nicht an das Oberlandesgericht, sondern ausschließlich an das Standesamt zu richten.
Rechtsgrundlage(n)
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1309 Ehefähigkeitszeugnis für Ausländer
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1306 Bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft
- Gesetz über Kosten in Angelegenheiten der Justizverwaltung (Justizverwaltungskostengesetz - JVKostG) Anlage (zu § 4 Absatz 1) Kostenverzeichnis
- Artikel 12 Genfer Flüchtlingskonvention (GFK)
- Personenstandsgesetz (PStG) § 12 Anmeldung der Eheschließung
- Personenstandsgesetz (PStG) § 39 Ehefähigkeitszeugnis
- Für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach Ablehnung des Antrags § 23 Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG)
Rechtsbehelf
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung
Frist: 1 Monat
Verfahrensablauf
Die Ausstellung in einem deutschen Standesamt beantragen.
- Informieren Sie sich bei der ausländischen Stelle Ihrer Eheschließung, ob ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis gefordert wird
- Beantragen Sie im deutschen Standesamt das Formular zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses (Antragsvordruck).
- Der/die Standesbeamte/in bereitet den Antrag vor und berät Sie im Einzelfall über noch benötigte Unterlagen.
- Der/die Standesbeamte/in prüft und entscheidet über den Ausgang Ihres Antrags und stellt nach erfolgreicher Prüfung das Ehefähigkeitszeugnis aus
Online-Beantragung:
- Damit das Standesamt Ihre Ehefähigkeit nach deutschem recht bestätigen kann, geben Sie im Online-Formular Ihre persönlichen Daten an und laden Sie erforderliche Nachweise hoch. So kann das Standesamt nach einer ersten Durchsicht Ihres Antrags Kontakt mit Ihnen aufnehmen und Ihnen mitteilen, welche Dokumente im Original vorgelegt werden müssen.
- Bitte beachten Sie, dass bei der Beantragung Gebühren gemäß der Gebührenordnung für Sie anfallen. Bei einer Zustellung des Ehefähigkeitszeugnisses per Post fallen möglicherweise zusätzliche Versandkosten an. Die Versandkosten werden unter Umständen erst im Nachgang erhoben. Bei einem Versand ins Ausland fallen die Kosten entsprechen höher aus.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
heimatlos, Ehe, Ausstellung, ehefähig, ausländischer Flüchtling, Deutsche Staatsangehörige, Asylberechtigte/r, staatenlos, Ehefähigkeitszeugnis