Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung

    Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung

    Wer braucht ein Ehefähigkeitszeugnis?

    Beschreibung

    Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger im Ausland heiraten wollen, bestimmen sich die Voraussetzungen der Eheschließung nach dem deutschen Recht.

    Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.

    Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass die Ehe zwar im Ausland, nicht aber in Deutschland anerkannt wird. Insbesondere für eventuelle zukünftige Kinder ist es von großer Bedeutung, dass eine im Ausland geschlossene Ehe auch im Herkunftsstaat des deutschen Elternteils anerkannt wird.

    Daher müssen Sie grundsätzlich ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis bei der ausländischen Stelle Ihrer Eheschließung vorlegen. Mit diesem Ehefähigkeitszeugnis wird bestätigt, dass einer beabsichtigten Heirat nach dem deutschen Recht kein Ehehindernis entgegensteht.

    Besitzen Sie mehrere Staatsangehörigkeiten, so ist das Recht desjenigen Landes anzuwenden, mit dem Sie am engsten verbunden sind.

    Das deutsche Ehefähigkeitszeugnis gilt für die Dauer von sechs Monaten.

    Online-Dienst

    Ehefähigkeitszeugnis beantragen

    ID: L100041_115526758

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    Zahlungsweise

    • Überweisung

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständig ist das Standesamt des Wohnsitzes

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kindergartenstraße 2a

    03253 Schönborn

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 14  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Verkehrs Management Elbe Elster
      Linie:
      • Bus: 560 Bad Liebenwerda - Tröbitz - Doberlug-Kirchhain - Finsterwalde
    • Haltestelle: Deutsche Bahn
      Linie:
      • Regionalbahn: RB 43

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Außerhalb der Sprechzeiten nur nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 035326 98113

    Fax: 035326 98139

    E-Mail: standesamt@elsterland.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Amt Elsterland

    Empfänger: Amt Elsterland

    IBAN: DE57 1805 1000 3270 2000 63

    BIC: WELADED1EES

    Bankinstitut: Sparkasse Elbe-Elster

    Stichwörter

    Eheregister

    Version

    Technisch geändert am 05.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweise zur Identität, Staatsangehörigkeit und Abstammung, zum Familienstand und ggf. zur Auflösung der Vorehe(n)
    • Sämtliche Urkunden sind im Original vorzulegen. Das Standesamt erteilt Auskunft darüber, in welcher Form (z.B. mit Apostille oder Legalisation) die Urkunden verwendungsfähig sind.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja, beim Standesamt

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Voraussetzungen

    Der Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses setzt den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit voraus.

    Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Aus-länder oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.

    Die Beantragung kann nur über das Standesamt gestellt werden.

    Auch Vor- und Sachstandsanfragen sind nicht an das Oberlandesgericht, sondern ausschließlich an das Standesamt zu richten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung

    Frist: 1 Monat

    Verfahrensablauf

    Die Ausstellung in einem deutschen Standesamt beantragen.

    • Informieren Sie sich bei der ausländischen Stelle Ihrer Eheschließung, ob ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis gefordert wird
    • Beantragen Sie im deutschen Standesamt das Formular zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses (Antragsvordruck).
    • Der/die Standesbeamte/in bereitet den Antrag vor und berät Sie im Einzelfall über noch benötigte Unterlagen.
    • Der/die Standesbeamte/in prüft und entscheidet über den Ausgang Ihres Antrags und stellt nach erfolgreicher Prüfung das Ehefähigkeitszeugnis aus

    Online-Beantragung:

    • Damit das Standesamt Ihre Ehefähigkeit nach deutschem recht bestätigen kann, geben Sie im Online-Formular Ihre persönlichen Daten an und laden Sie erforderliche Nachweise hoch. So kann das Standesamt nach einer ersten Durchsicht Ihres Antrags Kontakt mit Ihnen aufnehmen und Ihnen mitteilen, welche Dokumente im Original vorgelegt werden müssen.
    • Bitte beachten Sie, dass bei der Beantragung Gebühren gemäß der Gebührenordnung für Sie anfallen. Bei einer Zustellung des Ehefähigkeitszeugnisses per Post fallen möglicherweise zusätzliche Versandkosten an. Die Versandkosten werden unter Umständen erst im Nachgang erhoben. Bei einem Versand ins Ausland fallen die Kosten entsprechen höher aus.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2024

    Stichwörter

    heimatlos, Ehe, Ausstellung, ehefähig, ausländischer Flüchtling, Deutsche Staatsangehörige, Asylberechtigte/r, staatenlos, Ehefähigkeitszeugnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English