Rundfunkbeitrag anmelden
Für jede Wohnung muss ein Rundfunkbeitrag entrichtet werden.
Beschreibung
Als volljährige Personen müssen Sie für Ihre Wohnung einen Rundfunkbeitrag zahlen.
Hinweis:
Wenn eine andere Person für Ihre Wohnung bereits einen Rundfunkbeitrag entrichtet, sind Sie von der Zahlung ausgenommen.
Für Bürger und Bürgerinnen erfolgt die Beitragsumstellung zum 01.01.2013 größtenteils automatisch.
Ansprechpartner
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Öffnungszeiten
Erreichbarkeit der Hotline: Mo. 07:00 - 19:00 Uhr Di. 07:00 - 19:00 Uhr Mi. 07:00 - 19:00 Uhr Do. 07:00 - 19:00 Uhr Fr. 07:00 - 19:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 1806 999-55510(Service-Telefon 20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen)
Fax: +49 1806 999-55501(Service-Fax 20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen)
Internet
Stadt Nauen - 30.90 Bürgerbüro
Adresse
Lieferanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: P3 - Parkplatz mit Zufahrten Ziegelstraße und Ketziner Straße
Anzahl: 4 Gebühren: nein - Parkplatz: Rathausinnenhof mit Zufahrt Schützenstraße - Parken mit Parkkarte
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: P3 - Parkplatz mit Zufahrten Ziegelstraße und Ketziner Straße
Anzahl: 173 Gebühren: k.A.
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Rathaus/ Ketziner Straße
Linie:- Bus: Linien 658 und 666
- Haltestelle: Haltestelle Rathaus/ Brandenburger Straße
Linie:- Bus: Linien 680, 669, 661 und 664
- Haltestelle: Nauen Bahnhof (barrierefreier Zugang/Aufzug)
Linie:- Regionalbahn: Linien RE2, RB10 und RB14
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1129
14631 Nauen
Hausanschrift
Rathausplatz 2
14641 Nauen
Ein barrierefreier Zugang zum Erdgeschoss des Bürgerbüros ist über eine Rollstuhlrampe möglich.
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: P3 - Parkplatz mit Zufahrten Ziegelstraße und Ketziner Straße
Anzahl: 4 Gebühren: nein - Parkplatz: Rathausinnenhof mit Zufahrt Schützenstraße - Parken mit Parkkarte
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: P3 - Parkplatz mit Zufahrten Ziegelstraße und Ketziner Straße
Anzahl: 173 Gebühren: k.A.
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Rathaus/ Ketziner Straße
Linie:- Bus: Linien 658 und 666
- Haltestelle: Haltestelle Rathaus/ Brandenburger Straße
Linie:- Bus: Linien 680, 669, 661 und 664
- Haltestelle: Nauen Bahnhof (barrierefreier Zugang/Aufzug)
Linie:- Regionalbahn: Linien RE2, RB10 und RB14
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Bankverbindung
Stadt Nauen
Empfänger: Stadt Nauen
IBAN: DE83 1605 0000 3810 1095 91
BIC: WELADED1PMB
Bankinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse
Stichwörter
Bürgeramt, Bürgerservice, Meldeamt, Passbehörde, Personalausweisbehörde, Stadtinformation
erforderliche Unterlagen
- formloses Schreiben per Post oder
- ausgefülltes Anmeldeformular im Internet
Formulare
Voraussetzungen
Sie müssen sich beim Beitragsservice anmelden,
- wenn Sie volljährig sind (18 Jahre oder älter) und
- wenn Sie oder eine andere Person für Ihre Wohnung noch keinen Rundfunkbeitrag zahlen.
Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist,
- dass diese von niemandem bewohnt wird,
- dass für diese kein Mietvertrag besteht und
- dass für diese auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.
Verfahrensablauf
Sie müssen Ihre Wohnung bei der zuständigen Stelle anmelden. Sie können dies
- formlos schriftlich tun,
- ein Formular ausfüllen oder
- einen Online-Dienst nutzen.
Das Formular liegt in der Regel in den Gemeinden aus. Sie können es auch aus dem Internet herunterladen.
Hinweis: Wenn Sie bisher Rundfunkgebühren gezahlt haben, werden diese automatisch auf den Rundfunkbeitrag umgestellt. Sie erhalten in der Regel Post vom Beitragsservice.
Tipp: Wenn für Sie die Beitragspflicht entfällt, beispielsweise weil ein anderer Bewohner in der Wohnung bereits den Rundfunkbeitrag zahlt, können Sie sich beim Beitragsservice abmelden.
Fristen
Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie
- dort wohnen,
- dort gemeldet sind oder
- im Mietvertrag als Mieter oder Mieterin genannt sind.
Kosten
Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils drei Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.
je Wohnung monatlich - nicht ermäßigt: Gebühr 17.50 EUR
ermäßigter Rundfunkbeitrag: monatlich: Gebühr 5.83 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Der Rundfunkbeitrag hat die Rundfunkgebühr zum 1. Januar 2013 abgelöst.
Für Unternehmen, Institutionen und Selbständige gelten spezielle Regelungen.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch SWR