Unterschriften Beglaubigung
Wer beglaubgt Unterschrifen?
Beschreibung
Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.
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Ansprechpartner
Gemeinde Schwielowsee - Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: ÖPNV
Linie:- Bus: 607
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Rathaus Ferch Montag 9:00-12:00 Uhr Dienstag 9:00-12:00 und 13:00-18:00 Uhr Donnerstag 9:00-12:00 Uhr Mittwoch und Freitag nach Vereinbarung Bürgerbüro Caputh Straße der Einheit 3 Montag 13:00-18:00 Uhr Telefon 033209 21455 Bürgerbüro Geltow Caputher Chaussee 3 Donnerstag 13:00-18:00 Uhr Telefon 03327 567623
Kontaktperson
Frau Roth (Bürgerservice Einwohnermeldeamt)
Telefon Festnetz: 033209 769-738
Frau Schünemann (Bürgerservice Einwohnermeldeamt)
Telefon Festnetz: 033209 769-722
Frau Klabuhn (Bürgerservice Einwohnermeldeamt)
Telefon Festnetz: 033209 769-736
Stichwörter
Meldewesen
Voraussetzungen
Hinweise für Schwielowsee: Beglaubigung Unterschriften
Die zu beglaubigende Unterschrift unter einem Schriftstück muss in Gegenwart des Sachbearbeiters geleistet werden (persönliches Erscheinen ist zwingend erforderlich). Das unterschriebene Schriftstück muss zur Vorlage bei einer anderen berechtigten Behörde oder sonstigen Stelle benötigt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schwielowsee: Beglaubigung Unterschriften
Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Schwielowsee
Verfahrensablauf
Hinweise für Schwielowsee: Beglaubigung Unterschriften
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Bearbeitungsdauer
Hinweise für Schwielowsee: Beglaubigung Unterschriften
10 Minuten
Kosten
Hinweise für Schwielowsee: Beglaubigung Unterschriften
Gebühr für Zeugnisse Unterschriften und Handzeichen: 2,50 EUR
Gebühr 4 EUR
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg