Ablichtungen, Lichtdrucke und Vervielfältigungen Beglaubigung

    Ablichtungen, Lichtdrucke und Vervielfältigungen Beglaubigung

    Informationen zur Beglaubigung

    Beschreibung

    Eine Beglaubigung bestätigt, dass die Kopie dasselbe zeigt wie das Original. Bitte bringen Sie das Original mit.

    Hinweise für Potsdam: Beglaubigungen von Schriftstücken und Unterschriften (IES:Potsdam)

    Amtliche Beglaubigungen von Kopien / Abschriften und Unterschriften dienen der Sicherheit im Rechtsverkehr und bestätigen die Echtheit der Schriftstücke und Unterschriften.

    Beglaubigt werden Kopien von:

    • Schulzeugnissen, Diplomen, Facharbeiterzeugnissen
    • Approbationsurkunden, die von einer deutschen Behörde ausgestellt wurden
    • Privatzeugnissen und Arbeitszeugnissen bzw. Beurteilungen (zur Vorlage bei einer Behörde)
    • SV-Büchern
    • Schwerbehindertenausweisen
    • Personalausweisen, mit dem Vermerk: "Gilt nicht als Personalausweisersatz"
    • Reisepässen, mit dem Vermerk: "Gilt nicht als Reisepassersatz"
    • Führungszeugnisse
    • Zivildienstbescheinigungen
    • Deutschen Schriftstücken für deutsche Botschaften im Ausland

    Nicht beglaubigt werden:

    • Schriftstücke, die nicht von einer Behörde ausgestellt wurden bzw. nicht für eine Behörde bestimmt sind (-> Notar)
    • Urkunden oder Schriftstücke, die zum Gebrauch im Ausland bestimmt sind ( -> Beglaubigungsstellen für Auslandsbeglaubigungen der zuständigen Bundesländer)
    • Ausländische Urkunden oder Schriftstücke, die zum Gebrauch im Inland bestimmt sind ( -> zuständiges Konsulat - siehe unter Download / Links - Vertretungen anderer Staaten in Deutschland)
    • Übersetzungen von fremdsprachigen Schriftstücken (auch nicht vom amtlich bestellten Dolmetscher)
    • Führerscheine
    • Fahrzeugpapiere
    • Jagdscheine
    • Fischereischeine
    • Handwerkskarten
    • Betreuerausweise (-> bitte dem Amtsgericht vorlegen)
    • Wehrdienst-Bescheinigungen
    • Bootsführerscheine / -segelscheine (-> bitte der Wasserschutzpolizei vorlegen)
    • zivilrechtliche Verträge
    • Kopien von Negativen
    • Kopien, die nicht vom Original zu unterscheiden sind, z.B. auch Farbkopien (-> in diesen Fällen sich bitte an die ausstellende Behörde wenden)
    • bei Zuständigkeit einer anderen Behörde, z.B. Katasterangelegenheiten oder Personenstandsangelegenheiten
    • Geburtsurkunden können nur im Geburts-Standesamt erneut ausgestellt werden und werden durch keine andere Behörde beglaubigt
    • Schriftstücke mit Änderungen, Durchstreichungen, Löschungen, unleserlichen Passagen oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist

    Online-Dienst

    Online-Terminverwaltung Bürgerservicecenter (Beantragung)

    ID: L100041_113582970

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Potsdam - 3221 Arbeitsgruppe Bürgerservicecenter

    Beschreibung

    Der Bürgerservice bietet neben den klassischen Aufgaben einer Einwohnermeldebehörde (An-, Ab- und Ummeldungen des Haupt- bzw. Nebenwohnsitzes; Erstellung von Personalausweisen und Reisepässen) auch eine Vielzahl von Dienstleistungen anderer Bereiche und Arbeitsgruppen der Stadtverwaltung an.

    Dies betrifft zum Beispiel die Ummeldung von Kraftfahrzeugen innerhalb der Landeshauptstadt Potsdam. Bitte beachten Sie, dass die Kfz-Angelegenheiten hier nur für Privatpersonen durchgeführt werden!

    Darüber hinaus sind im Bürgerservice Antragsformulare für verschiedene Verwaltungs- und andere Angelegenheiten zu erhalten.

    Ebenso werden im Bereich Bürgerservice die Fundsachen verwaltet und deren Versteigerung vorbereitet.

    Sie haben die Möglichkeit

    • telefonisch (+49 331 289-1111) einen Termin zu erhalten

    • jetzt online in der Terminverwaltung-Online des Bürgerservicecenters einen Termin vereinbaren
    • unter Statusabfrage Personalausweis und / oder Reisepass zu erfahren, ob Ihr Dokument zur Abholung bereit liegt

    Angebote von Serviceleistungen:

    • Auskünfte über Zuständigkeiten und Erreichbarkeiten von Ämtern der Stadtverwaltung Potsdam
    • Auskünfte zu Öffnungszeiten anderer Behörden und Institutionen
    • Ausgabe von Vordrucken, Informationsmaterialien und Merkblättern, sofern vorhanden
    • Aushang öffentlicher Bekanntmachungen
    • Einsichtnahmen in Satzungen und Gebührenordnungen der Stadt Potsdam
    • sich in Listen bei Volksbegehren eintragen (außer samstags)
    • Ihren Kirchen Ein- oder Austritt melderechtlich erfassen lassen

    Adresse

    Hausanschrift

    Yorckstr. 22

    14467 Potsdam

    Öffnungszeiten

    Im Rahmen einer Erprobungsphase für den neuen Standort in der Yorckstraße ist jeden Mittwoch grundsätzlich nur die Vorsprache ohne Termin möglich. An allen anderen Werktagen findet eine Bearbeitung Ihrer Anliegen ausschließlich mit Termin statt. Der Informationstresen ist samstags grundsätzlich nicht besetzt. Mo 10:00 - 18:00 Uhr Di 08:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 18:00 Uhr (terminlose Vorsprache!) Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 14:00 Uhr Sa 08:00 - 12:00 Uhr (Infotresen nicht besetzt!) Hinweis zu den Öffnungszeiten vor oder zu Feiertagen: Am 24. und 31. Dezember bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen. An den Samstagen vor Ostern und Pfingsten bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen und schließt am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr.

    Kontakt

    Fax: 0331 2893814

    Telefon Festnetz: 0331 2891111

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Potsdam: Beglaubigungen von Schriftstücken und Unterschriften (IES:Potsdam)

    • Personalausweis oder Reisepass (bei Unterschriftsbeglaubigung)
    • Originale der Schriftstücke
    • ggf. bereits deutlich vom Original zu unterscheidende Kopie (schwarz-weiß)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Potsdam: Beglaubigungen von Schriftstücken und Unterschriften (IES:Potsdam)

    Während der Servicezeiten besteht die Möglichkeit mit und ohne Termin vorzusprechen. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir, einen Termin über unsere Onlineterminvergabe zu vereinbaren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Potsdam: Beglaubigungen von Schriftstücken und Unterschriften (IES:Potsdam)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Potsdam: Beglaubigungen von Schriftstücken und Unterschriften (IES:Potsdam)

    Die zu beglaubigende Unterschrift unter einem Schriftstück muss in Gegenwart des Sachbearbeiters geleistet werden (persönliches Erscheinen ist zwingend erforderlich). Das unterschriebene Schriftstück muss zur Vorlage bei einer anderen berechtigten Behörde oder sonstigen Stelle benötigt werden. 

    Für die Beglaubigung von Schriftstücken, müssen diese in deutscher Sprache und im Original zur Bearbeitung vorgelegt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Potsdam: Beglaubigungen von Schriftstücken und Unterschriften (IES:Potsdam)

    • Die Bearbeitungszeit ist abhängig vom Umfang der zu beglaubigenden Schriftstücke. Durchschnittlich kann von einer Bearbeitungszeit von 10 Minuten ausgegangen werden.
    • Bei einer Vielzahl von Schriftstücken werden Termine für die Abholung vereinbart.

    Kosten

    Hinweise für Potsdam: Beglaubigungen von Schriftstücken und Unterschriften (IES:Potsdam)

    2,50 Euro - für Unterschriften, Handzeichen

    4,40 Euro je Seite  - für Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negativen

    4,40 Euro - für Zeugnisse (eine Seite)

    6,50 Euro - für Zeugnisse (mehrseitig)

    0,60 Euro - für Kopien bis DIN A3 (s/w)

    Hinweis:
    Auf Antrag kann eine Gebührenermäßigung für Schüler, Studenten und Auszubildende in Höhe von 50 % gewährt werden.

    Nachweis hierfür: z. B. Schülerausweis, Ausbildungsvertrag, Studentenausweis

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Durch Landesredaktion erstellt

    Version

    Technisch geändert am 15.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de