vorgesehen zum Löschen - Baumfällgenehmigung Erteilung

    Baumfällgenehmigung Erteilung

    Hinweise für Brandenburg: Baumfällgenehmigung Erteilung

    Unter welchen Umständen ist für das Fällen von Bäumen eine behördliche Genehmigung erforderlich?

    Beschreibung

    Für das Fällen von Bäumen kann aus unterschiedlichen Gründen eine Genehmigung erforderlich sein.

    Eine Fällgenehmigung ist insbesondere in den folgenden Fällen notwendig, in denen Bäume einem besonderen Schutz unterliegen. 27.06.2017

    1. Schutz von Bäumen als „Geschützten Landschaftsbestandteilen“

    Bäume können von den Bundesländern durch Baumschutzverordnungen oder -satzungen als sogenannte „Geschützte Landschaftsbestandteile“ geschützt werden (§ 29 des Bundesnaturschutzgesetzes). Davon wird vor allem für bebaute Ortsteile Gebrauch gemacht.

    Daneben können die Bundesländer auch Alleen unter Schutz stellen (§ 29 des Bundesnaturschutzgesetzes).

    Der konkrete Inhalt und das Verfahren richten sich ausschließlich nach dem Recht des jeweiligen Bundeslandes.

    1. Schutz von Bäumen aus Gründen des Artenschutzes

    Es ist grundsätzlich verboten, Bäume und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Zulässig sind in dieser Zeit lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen (§ 39 des Bundesnaturschutzgesetzes). Ausnahmen davon können beispielsweise zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit gewährt werden.

    Form und Verfahren der Antragstellung ergeben sich ebenfalls ausschließlich aus dem Recht des jeweiligen Bundeslandes.

    Online-Dienst

    Baumfällung

    ID: L100041_112310486

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    Version

    Technisch erstellt am 29.06.2023 (von: Reetz, Alexander)

    Technisch geändert am 29.06.2023 (von: Reetz, Alexander)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    zuständige Stelle

    Hinweise für Brandenburg: Baumfällgenehmigung Erteilung

    Zuständig sind im Land Brandenburg die Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise / kreisfreien Städte

    Ansprechpartner

    Landkreis Märkisch-Oderland - Fachdienst Untere Naturschutzbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Puschkinplatz 12

    15306 Seelow

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 13.02.2019 (von: Ohle, Michael)

    Technisch geändert am 20.08.2024 (von: Wehrmeister, René)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)

    Bereich Planung, Bauordnung, Liegenschaften und Grün

    Adresse

    Hausanschrift

    Puschkinstraße 5

    15562 Rüdersdorf bei Berlin

    Haus 2

    Parkplatz: im Hinterhof
    Gebühren: nein

    Rüdersdorf, Marktplatz

    Bus: 951

    Bus: 950

    Straßenbahn: 88

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 07

    15558 Rüdersdorf bei Berlin

    Formulare

    Baumartenliste zur Verwendung bei Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen
    Baumschutzsatzung der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin

    Die Baumschutzsatzung regelt, für welche Bäume eine Fällgenehmigung gestellt werden muss.

    Version

    Technisch erstellt am 27.12.2022 (von: Reetz, Alexander)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Jaenicke, Ines)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Referat N II 1 am 27.06.2017

    Version

    Technisch erstellt am 27.03.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Lajko, Christian)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)