Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung

    Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung

    Wie kann ich von der Verpflichtung befreit werden, einen Helm zu tragen oder mich anschnallen zu müssen?

    Beschreibung

    Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.

    Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.

    Hinweise für Potsdam: Gurt- & Helmbefreiung (IES:Potsdam)

    Personen, für die das Anlegen des Sicherheitsgurtes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist bzw. deren Körpergröße unter 1,50 m ist, können von der Anlegepflicht des Sicherheitsgurtes befreit werden.

    Ebenso besteht die Möglichkeit der Befreiung von der Schutzhelmtragepflicht für Personen, denen das Tragen eines Schutzhelmes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.

    Diese Personen können eine zeitlich begrenzte oder dauerhafte Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von der Gurtanlegepflicht erhalten.

    Detaillierte Informationen finden Sie unter dem Themenblock "Voraussetzungen".

    zuständige Stelle

    Zuständig im Land Brandenburg sind die Unteren Straßenverkehrsbehörden der Landkreise / kreisfreien Städte

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Potsdam - 4753 Arbeitsgruppe Untere Straßenverkehrsbehörde

    Beschreibung

    Die Straßenverkehrsbehörde ist zuständig für die Erteilung verkehrsbehördlicher Anordnungen und Genehmigungen sowie straßenrechtlicher Sondernutzungserlaubnisse, außer im Fall von Baustellen und Containerumzügen.

    • Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, Fahrbahnmarkierungen und Lichtzeichenanlagen
    • Ausnahmegenehmigungen für Parken, von Sonn- und Feiertagsfahrverbot bzw. Ferienreiseverordnung, Gefahrenguttransporte, Werkstattwagen
    • Parkplätze für Behinderte
    • Genehmigungen für Taxi und Mietwagen
    • Genehmigungen für sog. Velo-Taxi
    • Genehmigungen für Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes für ambulanten Handel, gastronomische Freiflächennutzung, Feste / Veranstaltungen, Promotion-Aktionen
    • Dreherlaubnisse für Film- und Fernsehaufnahmen
    • Werbung im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen, Kleinwerbeanlagen

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Engels-Straße 104

    14473 Potsdam

    Öffnungszeiten

    Di 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0331 2893251

    Fax: 0331 2893293

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 25.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Potsdam: Gurt- & Helmbefreiung (IES:Potsdam)

    • ausgefülltes Antragsformular (unter Downloads / Links)
    • ärztliches Attest (ein Vermerk auf dem Antragsformular ist nicht ausreichend)

    Es soll vermerkt werden, für welchen Zeitraum die Ausnahmegenehmigung erforderlich ist oder ob die Unzumutbarkeit des Gurtanlegens / Helmtragens dauerhaft besteht.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Potsdam: Gurt- & Helmbefreiung (IES:Potsdam)

    Voraussetzungen für die Gurtbefreiung 

    Von der Gurtpflicht können Personen im Ausnahmefall befreit werden, wenn das Anlegen der Gurte aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist oder die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt. 

    Falls Sie aus gesundheitlichen Gründen von der Gurtanlegepflicht befreit werden möchten, müssen Sie eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. In dieser Bescheinigung muss bestätigt werden, dass Sie aufgrund des ärztlichen Befundes von der Gurtanlegepflicht befreit werden müssen. Die Diagnose muss hierbei aus der Bescheinigung nicht hervorgehen. 
    Wichtig ist auch, dass aus der ärztlichen Bescheinigung hervorgeht, für welchen Zeitraum die Befreiung notwendig ist. Grundsätzlich gilt, dass die Gurtbefreiung nicht länger gültig sein darf als wirklich notwendig. Falls der Arzt bestätigt, dass es sich um einen nicht besserungsfähigen Dauerzustand handelt, kann die Befreiung auch auf unbestimmte Zeit ausgestellt werden. 

    Beachten Sie zudem, dass ihr Arzt bei der Ausstellung des Attestes auch berücksichtigen soll, dass es verschiedene Gurtarten gibt. Vor Ausstellung des Attestes ist zu prüfen, ob Sie zum Beispiel anstatt des üblichen 3-Punkte-Gurtes aufgrund Ihrer Krankheit einen sog. Hosenträgergurt tragen können. Sofern dies möglich wäre, darf keine Befreiung erteilt werden. 
    Die Umrüstung des Fahrzeuges ist zumutbar. 

    Voraussetzungen für die Helmbefreiung 

    Von der Helmpflicht können Personen im Ausnahmefall befreit werden, wenn das Tragen des Helms aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist. 

    Die Befreiung von der Schutzhelmtragepflicht ist nur zulässig, wenn das Tragen eines Schutzhelmes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist. 
    Die vorgenannte Voraussetzung gesundheitlicher Art ist durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. Hierbei ist folgendes zu beachten: Eine ärztliche Bescheinigung über die Voraussetzung zur Befreiung von der Schutzhelmtragepflicht muss ausdrücklich bestätigen, dass der Antragsteller aufgrund des ärztlichen Befundes von der Schutzhelmtragepflicht zwingend befreit werden muss. 

    Sollten die angegebenen Hinderungsgründe durch andere geeignete Maßnahmen beseitigt werden können (z. B. Spezialanfertigungen), so sind diese Lösungen vorrangig zu wählen. 

    Aus der ärztlichen Bescheinigung muss hervorgehen, wie lange der Hinderungsgrund voraussichtlich dauern wird, da die Ausnahmegenehmigung grundsätzlich befristet werden muss. Eine unbefristete Ausnahmegenehmigung ist nur dort möglich, wo es sich um einen attestierten nicht besserungsfähigen Zustand handelt. 

    Die Ausnahmegenehmigung kann jederzeit widerrufen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Potsdam: Gurt- & Helmbefreiung (IES:Potsdam)

    Kosten

    Hinweise für Potsdam: Gurt- & Helmbefreiung (IES:Potsdam)

    • 21,00 €

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2022

    Stichwörter

    Helmpflicht, Gurtpflicht

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de