Landeshauptstadt Potsdam - 4753 Arbeitsgruppe Untere Straßenverkehrsbehörde
Beschreibung
Die Straßenverkehrsbehörde ist zuständig für die Erteilung verkehrsbehördlicher Anordnungen und Genehmigungen sowie straßenrechtlicher Sondernutzungserlaubnisse, außer im Fall von Baustellen und Containerumzügen.
- Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, Fahrbahnmarkierungen und Lichtzeichenanlagen
- Ausnahmegenehmigungen für Parken, von Sonn- und Feiertagsfahrverbot bzw. Ferienreiseverordnung, Gefahrenguttransporte, Werkstattwagen
- Parkplätze für Behinderte
- Genehmigungen für Taxi und Mietwagen
- Genehmigungen für sog. Velo-Taxi
- Genehmigungen für Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes für ambulanten Handel, gastronomische Freiflächennutzung, Feste / Veranstaltungen, Promotion-Aktionen
- Dreherlaubnisse für Film- und Fernsehaufnahmen
- Werbung im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen, Kleinwerbeanlagen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
14469 Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
Öffnungszeiten
Di 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Internet
Zuständigkeit für
Potsdam
- Ausnahmegenehmigung beantragen, um Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten
- Ausnahmegenehmigung Parken Gemeinnützige Einrichtung Ausnahmegenehmigung Parken Sozialer Dienst Parkberechtigung Gemeinnützige Einrichtung Parkberechtigung Sozialer Dienst Parkausweis Gemeinnützige Einrichtung Parkausweis Sozialer Dienst
- Ausnahmegenehmigung Parken Gewebetreibender Ausnahmegenehmigung Parken Freiberufler Parkberechtigung Gewerbetreibender Parkberechtigung Freiberufler Parkausweis Gewerbetreibender Parkausweis Freiberufler
- Taxigenehmigung Erteilung