Aids Beratung
Wo wird in der Kommune eine Aids-Beratung angeboten?
Beschreibung
Die Beratung zu HIV/AIDS und weiteren sexuell übertragbaren Erkrankungen (STI`s) wird in Brandenburg von den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte und von Beratungsstellen für sexuelle Gesundheit und Aufklärung freier Träger angeboten. Die Beratung erfolgt vertraulich, anonym und kostenlos.
Themen der Beratung können z. B. sein:
- Übertragungswege von HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen (Tripper, Syphilis, Hepatitis...)
- Safer Sex Regeln
- Risiko-Einschätzung
- HIV-Antikörpertest - Notwendigkeit, Verfahren, Wartefristen
- Risiken im Bereich Prostitution
- Ansteckungsrisiken im medizinischen Bereich
- Ansteckungsrisiken im Alltag
- AIDS-Angst
- Umgang mit positivem Testergebnis
- Leben mit HIV
- Möglichkeiten der medikamentösen Vorbeugung (PEP und PrEP)
Die Beratung kann persönlich oder telefonisch erfolgen.
Online-Dienst
Zum Serviceportal Landkreis Uckermark
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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zuständige Stelle
Zuständig sind die Gesundheitsämter der Landkreise / kreisfreien Städte
Ansprechpartner
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: +49 221 8992-300
Telefon Festnetz: +49 1805 555-444(Hotline: Telefonberatung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Kostenpflichtig. 0,14 €/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min. Alternative Telefonnummer: Tel.: +49 221 8920-31 Erreichbarkeit: Mo: 10:00 - 22:00 Uhr Di: 10:00 - 22:00 Uhr Mi: 10:00 - 22:00 Uhr Do: 10:00 - 22:00 Uhr Fr: 10:00 - 18:00 Uhr Sa: 10:00 - 18:00 Uhr So: 10:00 - 18:00 Uhr)
Telefon Festnetz: +49 221 8992-0
E-Mail: poststelle@bzga.de
Internet
Landkreis Uckermark
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Tiefgarage
Anzahl: 294 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Prenzlau, Landkreis Uckermark
Linien:- Bus: 502
- Bus: 503
- Bus: 447
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Ein barrierefreier Zugang ist über den Fahrstuhl auf der Innenhofseite vorhanden.
Öffnungszeiten
allgemeine Öffnungszeiten Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 12:00 Uhr Fr. 08:00 - 11:30 Uhr Hinweis: Bitte beachten Sie gegebenenfalls abweichende Öffnungs- und Sprechzeiten in einzelnen Ämtern und Bereichen der Kreisverwaltung!
Kontakt
Fax: 03984 70-4099(zentrales Fax)
Telefon Festnetz: 03984 70-0(Vermittlung)
E-Mail: landkreis@uckermark.de
Internet
Bankverbindung
Landkreis Uckermark
Empfänger: Landkreis Uckermark
IBAN: DE67 1705 6060 3424 0013 91
BIC: WELADED1UMP
Bankinstitut: Sparkasse Uckermark
Stichwörter
Kreisverwaltung Uckermark
erforderliche Unterlagen
Keine
Formulare
Übermittlung nichtnamentlicher Meldungen an das RKI (Labormeldepflicht nach § 7 Abs. 3 IfSG)
Voraussetzungen
Qualitätssicherung durch ausgebildetes Fachpersonal
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Ggf. vorherige Terminvereinbarung (keine Pflicht), ausführliches Beratungsgespräch, Test, nach Vorliegen des Laborergebnisses erfolgt die Ergebnismitteilung und ggf. eine erneute Beratung und Vermittlung zur medizinischen und therapeutischen Behandlung
Fristen
Nach einem Risikokontakt, also etwa nach ungeschütztem Sex dauert es - je nach Testverfahren - ca. sechs Wochen , bevor eine HIV-Infektion mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Das hängt auch mit dem Verlauf der Infektion zusammen, denn erst wenn sich das HI-Virus im Körper ausbreitet, kommt es zu einer nachweisbaren Immunantwort auf die Infektion.
Bearbeitungsdauer
Dokumentation über Beratung, Testung und Ergebnis- und ggf. Meldung an das RKI: ca. 30 Minuten pro Fall
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz am 05.11.2021
Stichwörter
HIV, STI, AIDS