Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz
Wie melde ich einen Zweitwohnsitz an?
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Online-Dienst
Anmeldung Wohnsitz
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Ansprechpartner
Fachgebiet 7 - Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Patrizia Mantek (Sachbearbeiterin Meldewesen, Führerscheine, Standesamt)
Hausanschrift
Fax: +49 33932 70314
Telefon Festnetz: +49 33932 595 330
E-Mail: p.mantek@gemeinde-fehrbellin.de
Frau Ulrike Kobs (Sachbearbeiterin Meldewesen, Führerscheine)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 33932 595-335
Fax: +49 33932 70314
E-Mail: u.kobs@gemeinde-fehrbellin.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, Dr. Laier, RL VII2 am 19.11.2015