Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz Bewilligung

    Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen

    Geförderte Arbeitsmöglichkeiten für Flüchtlinge

    Beschreibung

    In den vergangenen Jahren ist eine große Zahl von Menschen nach Deutschland gekommen, um Schutz vor Verfolgung und Gewalt zu suchen und einen Asylantrag zu stellen. Auch in den kommenden Jahren ist damit zu rechnen, dass Menschen zu uns kommen werden, um hier vorübergehend oder dauerhaft zu leben und Teil unserer Gesellschaft zu werden. Von der Einreise bis zur Entscheidung über die Anerkennung vergehen oft Monate. Diese Wartezeit, die oftmals in einer Erstaufnahmeeinrichtung oder anderen Sammelunterkünften verbracht wird, soll durch eine sinnvolle und gemeinwohlorientierte Beschäftigung überbrückt werden. Flüchtlinge sollen mittels niedrigschwelliger Angebote in Arbeitsgelegenheiten an den Arbeitsmarkt herangeführt werden. Dabei können die Teilnehmenden die Grundregeln des gesellschaftlichen Lebens in unserem Land kennenlernen und auch Sprachkenntnisse erwerben. Gleichzeitig leisten sie einen Beitrag zum Gemeinwohl. Darüber hinaus können die in den Arbeitsgelegenheiten gewonnenen Erkenntnisse über die Fähigkeiten und Kenntnisse der Teilnehmenden später für weiterführende Maßnahmen zur Integration bzw. Arbeitsförderung genutzt werden.

    Ansprechpartner

    Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankenstraße 210

    90461 Nürnberg

    Das Gebäude ist barrierefrei zugänglich.

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 09:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 911 943-10000

    Telefon Festnetz: +49 911 943-6390(Bürgerservice)

    Telefon Festnetz: +49 911 943-0

    E-Mail: service@bamf.bund.de

    E-Mail: info.buerger@bamf.bund.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.03.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Barnim - Ausländerbehörde

    Beschreibung

    Die Ausländerbehörde ist für alle aufenthalts- und passrechtlichen Entscheidungen und Maßnahmen, auf Grundlage des Aufenthaltsgesetzes und weiterer ausländerrechtlichen Bestimmungen, zuständig.
    Die Ausländerbehörde Barnim wird grundsätzlich dann zuständig, wenn der Hauptwohnsitz (Anmeldung beim Einwohnermeldeamt) von ausländischen Personen im Landkreis genommen wird.
    Ausländer benötigen für den Aufenthalt im Bundesgebiet grundsätzlich einen Aufenthaltstitel, ausgenommen sind Bürger der Europäischen Union.

    Adresse

    Postanschrift

    Am Markt 1

    16225 Eberswalde

    Paul-Wunderlich-Haus

    Öffnungszeiten

    Dienstag 9 bis 18 Uhr Montag, Mittwoch bis Freitag Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3334 214-1406

    Fax: +49 3334 214-2406

    E-Mail: auslaenderbehoerde@kvbarnim.de

    Internet

    Stichwörter

    Ausländer, Ausländerbehörde, Ausländerrecht

    Version

    Technisch geändert am 29.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Richtlinie des BMAS für das Arbeitsmarktprogramm " Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen " vom 20. Juli 2016

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de