Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Abmeldung
Hinweise für Brandenburg: Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Abmeldung
Unter welchen Umständen können Sie sich von der Rundfunkbeitragspflicht abmelden?
Beschreibung
Wenn die Rundfunkbeitragspflicht für Sie wegfällt, können Sie dies melden oder sich online abmelden. Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie: - als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben - in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden - aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen.
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Rundfunkbeitrag
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Ansprechpartner
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Adresse
Postanschrift
50656 Köln
Öffnungszeiten
Erreichbarkeit der Hotline: Mo. 07:00 - 19:00 Uhr Di. 07:00 - 19:00 Uhr Mi. 07:00 - 19:00 Uhr Do. 07:00 - 19:00 Uhr Fr. 07:00 - 19:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 1806 999-55510(Service-Telefon 20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen)
Fax: +49 1806 999-55501(Service-Fax 20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen)
Internet
Stadt Nauen - 30.90 Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Rathausplatz 2
14641 Nauen
Ein barrierefreier Zugang zum Erdgeschoss des Bürgerbüros ist über eine Rollstuhlrampe möglich.
Behindertenparkplatz: P3 - Parkplatz mit Zufahrten Ziegelstraße und Ketziner Straße
Anzahl: 4
Gebühren: nein
Parkplatz: P3 - Parkplatz mit Zufahrten Ziegelstraße und Ketziner Straße
Anzahl: 173
Parkplatz: Rathausinnenhof mit Zufahrt Schützenstraße - Parken mit Parkkarte
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Haltestelle Rathaus/ Brandenburger Straße
Bus: Linien 680, 669, 661 und 664
Haltestelle Rathaus/ Ketziner Straße
Bus: Linien 658 und 666
Nauen Bahnhof (barrierefreier Zugang/Aufzug)
Regionalbahn: Linien RE2, RB10 und RB14
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Lieferanschrift
Behindertenparkplatz: P3 - Parkplatz mit Zufahrten Ziegelstraße und Ketziner Straße
Anzahl: 4
Gebühren: nein
Parkplatz: P3 - Parkplatz mit Zufahrten Ziegelstraße und Ketziner Straße
Anzahl: 173
Parkplatz: Rathausinnenhof mit Zufahrt Schützenstraße - Parken mit Parkkarte
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Haltestelle Rathaus/ Brandenburger Straße
Bus: Linien 680, 669, 661 und 664
Haltestelle Rathaus/ Ketziner Straße
Bus: Linien 658 und 666
Nauen Bahnhof (barrierefreier Zugang/Aufzug)
Regionalbahn: Linien RE2, RB10 und RB14
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1129
14631 Nauen
Öffnungszeiten
Sprechzeiten Bürgerbüro/Stadtinformation (Bitte nicht verwechseln mit dem Bürgerservicebüro des Landkreises Havelland!) Montag      nach Terminvereinbarung Dienstag      13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch     keine Sprechzeiten Donnerstag      9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag      nach Terminvereinbarung Jeden 1. Samstag im Monat     9:00 - 12:00 Uhr Online-Terminbuchung  über  https://www.terminland.eu/nauen/  möglich
Kontakt
Bankverbindung
Stadt Nauen
Empfänger: Stadt Nauen
IBAN: DE83 1605 0000 3810 1095 91
BIC: WELADED1PMB
Bankinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse
Stichwörter
Bürgeramt, Bürgerservice, Meldeamt, Passbehörde, Personalausweisbehörde, Stadtinformation
erforderliche Unterlagen
- Nachweis, dass die Beitragspflicht entfallen ist
- Meldebescheinigung
- Sofern erforderlich:
- Beitragsnummer der Person, die bereits für die Wohnung zahlt
- Vollmacht bzw. Betreuungsvollmacht
Formulare
Voraussetzungen
Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie:
- als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben
- in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden
- aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.
Kosten
Abmeldung: gebührenfrei
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch SWR; redaktionelle Überarbeitung durch GK LeiKa am 17.02.2014
Stichwörter
Fernsehen, Rundfunk, GEZ