Steuerliche Anmeldung eines Unternehmens Zusendung

    Steuerliche Anmeldung eines Unternehmens Zusendung

    Wenn Sie ein Unternehmen gründen, sich an einem Unternehmen beteiligen oder sich selbstständig machen, müssen Sie das Finanzamt informieren.

    Beschreibung

    Unternehmen und Selbstständige müssen sich in der Gründungsphase auch um die Steuer kümmern.

    Damit das Finanzamt Sie bei der Steuer richtig einordnen kann, benötigt es bestimmte Informationen zu Ihrem Unternehmen oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit. Diese Angaben sind im „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ zu machen.

    Diesen Fragebogen müssen Sie innerhalb eines Monats ohne individuelle Aufforderung durch Ihr örtliches Finanzamt möglichst per Onlineverfahren über das Onlinefinanzamt „ELSTER“ ausfüllen und übermitteln.

    Das Finanzamt legt mithilfe dieses Fragebogens unter anderem fest,

    • welche Art von Steuern Sie zahlen müssen,
    • wann Sie zahlen müssen,
    • wieviel Sie voraussichtlich zahlen müssen.

    Ihre Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bilden die Grundlage für alle Korrespondenz rund um Ihr Unternehmen oder Ihre selbstständige Tätigkeit mit dem Finanzamt.

    Auch wenn Sie nebenberuflich tätig werden wollen, müssen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.
     
     

    Online-Dienst

    Steuerliche Anmeldung eines Unternehmens

    ID: L100041_119478085

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 08.11.2024 (von: Rüsing, Tim)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: Rüsing, Tim)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    zuständige Stelle

    Ihr örtlich zuständiges Finanzamt. Das für Ihre Gemeinde zuständige Finanzamt können Sie über die Suche des Bundeszentralamts für Steuern ermitteln.

    Zuständigkeit

    Ihr örtlich zuständiges Finanzamt. Das für Ihre Gemeinde zuständige Finanzamt können Sie über die Suche des Bundeszentralamts für Steuern ermitteln.

    Ansprechpartner

    Finanzamt Eberswalde

    Adresse

    Hausanschrift

    Tramper Chaussee 5

    16225 Eberswalde

    Öffnungszeiten

    Montag         08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag      08:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch      08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr Freitag         08:00 bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03334 275-4000

    Fax: 03334 275-4700

    E-Mail: poststelle.fa-eberswalde@fa.brandenburg.de

    Bankverbindung

    Finanzamt Eberswalde

    Empfänger: Finanzamt Eberswalde

    IBAN: DE22 1000 0000 0017 0015 01

    BIC: MARKDEF1100

    Stichwörter

    Finanzen, Steuer

    Version

    Technisch erstellt am 22.11.2018 (von: Schulze, Ralf)

    Technisch geändert am 19.07.2023 (von: Scheibeler, Florentine)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    • bei Vertretung: Empfangsvollmacht
    • bei Steuerzahlung per Lastschrift: Ausgefülltes SEPA-Mandat
    • im Einzelfall weitere, im jeweiligen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung genannte Unterlagen

    Formulare

    Formulare: ja

    Onlineverfahren möglich: teilweise

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Sie nehmen eine

    • gewerbliche,
    • selbstständige (freiberufliche) oder
    • land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit auf,

    oder Sie gründen eine

    • Körperschaft,
    • Kapitalgesellschaft
    • Personengesellschaft/-gemeinschaft oder einen
    • Verein,

    oder

    • Sie beteiligen sich an einer Personengesellschaft/-gemeinschaft
    • Sie betreiben Ihre Tätigkeit nicht nur als Liebhaberei (keine Gewinnerzielungsabsicht).
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die steuerliche Anmeldung Ihres Unternehmens oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit sollten Sie möglichst online vornehmen.

    Steuerliche Anmeldung online vornehmen:

    • Melden Sie sich auf die Internetseite „ELSTER– Ihr Online-Finanzamt“ der deutschen Steuerverwaltung mit Ihrem ELSTER-Benutzerkonto an.
      • Hinweis: Verfügen Sie noch nicht über ein ELSTER-Benutzerkonto, müssen Sie dieses zunächst anlegen. Die Registrierung umfasst mehrere Schritte und kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. Das ELSTER-Benutzerkonto benötigen Sie ebenfalls für die elektronische Übermittlung Ihrer Steuererklärung.
    • Wählen Sie anschließend unter dem Reiter „Formulare & Leistungen“ die Option „Alle Formulare“. Klicken Sie dann auf den für Ihr Gewerbe oder Ihre selbstständige Tätigkeit relevanten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
    • Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus und laden Sie gegebenenfalls die erforderlichen Unterlagen hoch. Senden Sie den Fragebogen ab.
    • Das Finanzamt prüft Ihre Angaben und gegebenenfalls müssen Sie Unterlagen nachreichen.
    • Anschließend wird Ihnen Ihre Steuernummer schriftlich mitgeteilt.

    Hinweis: Für Vereine und Kapitalgesellschaften nach ausländischem Recht steht derzeit noch kein Onlineverfahren zur Verfügung.

    Steuerliche Anmeldung schriftlich vornehmen:

    • Laden Sie den jeweiligen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auf der Internetseite der Bundesfinanzverwaltung herunter.
    • Füllen Sie den Fragebogen vollständig aus. Prüfen Sie anhand des Fragebogens, ob das Finanzamt weitere Unterlagen von Ihnen benötigt.
    • Senden Sie den Fragebogen und eventuelle Unterlagen an Ihr Finanzamt. Das Finanzamt prüft Ihre Angaben und gegebenenfalls müssen Sie Unterlagen nachreichen.
    • Anschließend erhalten Sie einen Bescheid über Ihre steuerliche Erfassung.

    Fristen

    • Steuerliche Anmeldung: In der Regel innerhalb eines Monats, nachdem Sie die Tätigkeit aufgenommen haben.

    Hinweis: In manchen Fällen gibt es andere Fristen, zum Beispiel bei Gründungen im Ausland.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungszeit ist je nach zuständigem Finanzamt unterschiedlich.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 01.01.2020

    Version

    Technisch erstellt am 10.01.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 02.05.2024 (von: Gehricke, Vivien)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)