Jagdschein Eintragung

    Jagdschein Eintragung

    Eintragungen, Korrekturen und Löschung von Angaben im Jagdschein werden während der Laufzeit des Jagdscheines im bestehenden Dokument vorgenommen. Die untere Jagdbehörde im Zuständigkeitsbereich des Hauptwohnsitzes des Jägers oder der Jägerin aktualisiert die Angaben.

    Beschreibung

    Während der Laufzeit des Dokumentes notwendige Eintragungen, Korrekturen und Löschungen von Angaben im Jagdschein werden von den unteren Jagdbehörden durchgeführt. Eintragungen betreffen beispielsweise die Jagdpacht, Jagderlaubnisse und Angaben zum Eigenjagdbezirk. Korrekturen der Angaben im Jagdschein sind u. a. Namenswechsel, Adressänderung, Jagdfläche etc..

    Online-Dienst

    Zum Serviceportal Stadt Brandenburg

    ID: L100041_114078106

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Untere Jagdbehörde

    Ansprechpartner

    Untere Jagdbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Nicolaiplatz 30

    14770 Brandenburg an der Havel

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 07:30-12:00 Uhr, 13:00-18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 07:30-12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Freitag geschlossen Weitere Termine nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03381 583207

    E-Mail: gewerbebehoerde@stadt-brandenburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Jagdschein

    Jagdpachtvertrag oder Jagderlaubnis

    Eigentumsnachweis bei Eigenjagd nach § 15 Abs. 1 Jagdgesetz für das Land Brandenburg

    Personalausweis oder Reisepass

    Voraussetzungen

    Änderungen auf Grund von Namenswechsel, Umzug oder Pachtverhältnissen, Eigenjagderwerb/-veräußerung, Jagderlaubnisse

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Einreichen eines schriftlichen Antrags bei der unteren Jagdbehörde im Zuständigkeitsbereich des Hauptwohnsitzes des Jägers oder der Jägerin

    Fristen

    Vier Wochen nach Abschluss des Pacht- oder Erlaubnisvertrages

    Kosten

    Verwaltungsgebühr: 10,00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg am 17.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de