Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde Registrierung von Personen die Rentenberatung erbringen
Wer darf Rechtsdienstleistungen auf dem Gebiet der Sozialversicherung erbringen?
Beschreibung
- Prüfung von Anträgen auf Erbringung von Rechtsdienstleistungen für den Bereich der Rentenberatung auf dem Gebiet der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung des sozialen Entschädigungsrechts, des übrigen Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrechts mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie der betrieblichen und Beruf ständigen Versorgung mit entsprechender Eintragung in das Rechtsdienstleistungsregister,
- Untersagung von Rechtsdienstleistungen im Bereich der Rentenberatung und entsprechender Vollzug im Rechtsdienstleistungsregister, sonstige Änderungen der Registrierung
Online-Dienst
Rentenantrag online
Beschreibung
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Ansprechpartner
Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg - Standort Berlin
Adresse
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Kontakt
Stichwörter
Arbeiterrentenversicherung, BfA, Bundesknappschaft, Bundesversicherungsanstalt, Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, Knappschaft, Landesversicherungsanstalt, Rentenversicherung
Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg - Sitz Frankfurt (Oder)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 0335 551-1295
Telefon Festnetz: 0335 551-0
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Registrierung als Rechtsdienstleister auf dem Gebiet der Rentenberatung;
- Zeugnisse zum Nachweis der theoretischen und praktischen Sachkunde;
- polizeiliches Führungszeugnis;
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindes Versicherungssumme von 250.000 € für jeden Versicherungsfall;
- Erklärung über geordnete Vermögensverhältnisse (keine Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, keine Eintragung nach § 26 Abs. 2 Insolvenzverordnung, § 915 Zivilprozessordnung).
Voraussetzungen
- persönliche Eignung und Zuverlässigkeit;
- theoretische und praktische Sachkunde in dem Bereich oder Teilbereich des § 10 Abs. 1, in denen die Rechtsdienstleistungen erbracht werden sollten; eine Berufshaftpflichtversicherung
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
150,00 EUR (Gebührentatbestand 301 des Gebührenverzeichnisses zur Justizverwaltungskostenordnung)
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg am 01.11.2019
Stichwörter
Rentenversicherung, Rente, Rentenberatung, LVA, BfA, DRVB, Deutsche Rentenversicherung, Rentenberater