Melderegisterauskunft Erteilung einfach

    einfache Melderegisterauskunft

    Sie benötigen die aktuelle Anschrift oder bestimmte andere Angaben zu einer Ihnen bekannten Person? Es besteht die Möglichkeit, bei der Meldebehörde einen Antrag auf Erteilung einer Melderegisterauskunft zu stellen.

    Beschreibung

    Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.

    Ob Ihnen eine Meldebehörde eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die Meldebehörde Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.

    Online-Dienst

    einfache Melderegisterauskunft

    ID: L100041_115845506

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Bürgerservice

    Beschreibung

    Im Bürgerbüro der Stadtverwaltung können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten nachfolgende Dienstleistungen wahrnehmen. Die entstandenen Gebühren können bar oder bargeldlos bezahlt werden. Ihren persönlichen Termin können Sie online vereinbaren.

    Dienstleistungen mit Termin während der Servicezeiten des Bürgerbüros sind:

    • Ausweis- und Passwesen;
    • Meldewesen;
    • Fundbüro;
    • GEZ-Gebührenbefreiung;
    • Beglaubigungen von Kopien/Unterschriften;
    • KFZ-Angelegenheiten

    Dienstleistungen ohne Termin während der Servicezeiten des Bürgerbüros sind:

    • Abholung von Dokumenten
    • Beantragung Führungszeugnis
    • Ausstellung Meldebescheinigung

    Dienstleistungen ohne Termin während der Öffnungszeiten des Rathauses sind:

    • Abholung von Dokumenten an der Dokumentenausgabebox; Standort: Wartebereich des Bürgerservice; Zugang: Mo.-Do. 06:00 - 18:30 Uhr, Fr. 06.00 - 15.00 Uhr zugänglich.

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Liebknecht-Straße 33/34

    16816 Neuruppin

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Das Bürgerbüro befindet sich im Erdschgeschoss des Rathauses A. 

    Das Standesamt befindet sich im Rathaus B.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03391 355-111

    E-Mail: buergerbuero@stadtneuruppin.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

     Formulare: keine Vorgabe

    Onlineverfahren: nicht geplant

    Schriftformerfordernis: keine Vorgabe

    perspektivisch: Vertrauensniveau niedrig

    Voraussetzungen

    • Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können. Das heißt, dass Sie bereits über Daten zum Betroffenen verfügen müssen. Dies sind in der Regel der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder die zuletzt bekannte Anschrift.
    • Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
    • Sie müssen bei der Anfrage erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden oder dass eine Einwilligung der betroffenen Person hierzu vorliegt.
    • Soweit sie die Anfrage für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels an die Meldebehörde richten und bei der Meldebehörde eine Einwilligung nicht vorliegen sollte, haben Sie gegenüber der Meldebehörde zu erklären, dass Ihnen die Einwilligung vorliegt.
    • Die Meldebehörde kann von Ihnen verlangen, dass Sie die Einwilligung der betroffenen Person vorlegen.
    • Es darf keine Auskunftssperre im Melderegister bestehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der für den Wohnort der gesuchten Person zuständigen Meldebehörde beantragen.

    Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 3 Wochen

    Kosten

    Automatisierte Erteilung einfacher Melderegisterauskünfte

    5,00 € je nachgefragte Person

    Schriftliche Erteilung einfacher Melderegisterauskünfte

    10,00 € je nachgefragte Person

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerim des Innern Dr. Laier, RL VII2 am 05.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de